Betreff
Antrag des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses auf Finanzierung gesellschaftlicher Arbeit in Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0751/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

€ 58.689,60

31550.429100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

S nein beantragt für Haushalt 2019

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erhält das Mehrgenerationenhaus Burgdorf zur Finanzierung seiner Aufgaben gemäß Antrag für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 58.689,60 €; ein Teilbetrag von 3.800,00 € wird ausgezahlt, sobald das Mehrgenerationenhaus den Zuschlag für die Durchführung der Maßnahme nach § 17 Sozialgesetzbuch II erhält.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit der Ursprungsvorlage befasst. Zum Abschluss der Diskussion hat der Ausschuss mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme den vorstehenden Beschlussvorschlag verabschiedet.

 

Die nunmehr vorgesehene Zuschusssumme ist geringer als beantragt. Im Rahmen der Diskussion, bei der der Vorsitzende des Vereins Burgdorfer Mehrgenerationenhaus anwesend war, haben die Mitglieder des Fachausschusses den Zuschussbetrag um den Teil reduziert, der als Gegenfinanzierung für die Maßnahme nach § 17 Sozialgesetzbuch II von den anderen Ostkreiskommunen (Gemeinde Uetze, Stadt Sehnde und Stadt Lehrte) zu tragen ist. Der Verein wird mit den drei Kommunen Kontakt aufnehmen und den von dort jeweils zu tragendenden Mitfinanzierungsanteil einwerben.

 

 

 

(Baxmann)