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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die Entlassung von Herrn Kenneth Brockmann
mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv.
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen der Freiwilligen Feuerwehr
Burgdorf,
2. Herrn Kenneth Brockmann mit Wirkung vom 1.
Januar 2019 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31.12.2024) zum
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen der Freiwilligen Feuerwehr
Burgdorf zu ernennen
und
3. Herrn Marcel Mader mit Wirkung vom 1. Januar
2019 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31.12.2024) zum stellv.
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen der Freiwilligen Feuerwehr
Burgdorf zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Ortsbrandmeister Hülptingsen:
Die Mehrheit der wahlberechtigten Angehörigen der Ortsfeuerwehr Hülptingsen hat in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.11.2018
Herrn Kenneth Brockmann
zum Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Jörg Ehrhardt, hat sein Amt zur Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Kenneth Brockmann, beendet seine Tätigkeit vor Ablauf des sechsjährigen Ernennungszeitraumes aufgrund seines neuen Amtes als Ortsbrandmeister.
Herr Brockmann erfüllt die zur Ernennung zum Ortsbrandmeister erforderlichen Voraussetzungen und ist bereit, dieses Amt zu übernehmen.
stellv. Ortsbrandmeister Hülptingsen:
Die Mehrheit der wahlberechtigten Angehörigen der Ortsfeuerwehr Hülptingsen hat in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.11.2018
Herrn Marcel Mader
zum stellv. Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen. Herr Marcel Mader tritt damit die Nachfolge von Herrn Kenneth Brockmann an.
Herr Mader erfüllt die zur Ernennung zum Ortsbrandmeister erforderlichen Voraussetzungen und ist bereit, dieses Amt zu übernehmen.
Gemäß § 20 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt jeweils vor.
(Philipps)