Bezugsvorlage 2009 0513 (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 0-11/5)
Bezugsvorlage BV 2018 0718 (Einzelhandelskonzept, Fortschreibung2018)
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Beschlussvorschlag:
1. Der vom
Verwaltungsausschuss am 21.04.2009 gefasste Beschluss zur Aufstellung der
5. Änderung des Bebauungsplans „Uetzer Straße - Duderstädter Weg“
(Bebauungsplan 0-11/5) wird aufgehoben.
2. Für den im
anliegenden Übersichtsplan dargestellten Bereich wird die 5. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer Straße - Duderstädter Weg“
(Bebauungsplan 0-11/5) mit den in der Vorlage dargestellten Planungszielen
eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).
Sachverhalt und Begründung:
Im
Jahr 2009 wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf der Beschluss
gefasst, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0-11/5 „Uetzer
Straße - Duderstädter Weg“ mit der Zielsetzung aufzustellen, die Zulässigkeit
von Einzelhandelsbetrieben im gesamten Geltungsbereich des
Ursprungsbebauungsplanes Nr. 0-11 neu zu regeln. Mit der
Bebauungsplanänderung sollten die Zielaussagen des 2007 beschlossenen
Einzelhandelskonzeptes umgesetzt werden. Die Bauleitplanung wurde dann aus
unterschiedlichen Gründen jedoch nicht weiter verfolgt. Es wurde kein
Vorentwurf oder Entwurf des Bebauungsplans in die Beratung gegeben. Nun sollen
als 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer
Straße –Duderstädter Weg“ andere Planungsziele für ein anderes Plangebiet
verfolgt werdden. Entsprechend ist der am 21.04.2009 gefasste
Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Mit der Vorlage BV 2018 0718 wurde der
Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in die Beratung gegeben.
Mit dieser Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden sich auch die Ziele
der städtebaulichen Entwicklung für den Einzelhandelsstandort am Ostlandring
ändern. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes sieht hier nun die Entwicklung
eines Nahversorgungszentrums vor. Dieses städtebauliche Ziel soll nun mit dem
Bebauungsplan Nr. 0-11/5 konkretisiert werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtentwicklung und Bau am 10.09.2018 hat die Acribo das Projekt ‘Wohn- und
Lebensquartier Aue Süd‘ vorgestellt (s. anliegender Auszug aus der
Präsentation). Dieses Projekt und eine vergrößerte Neuerrichtung des am
Ostlandring vorhandenen Lidl-Marktes sind Anlass für die nun vorgesehene
veränderte 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer
Straße –Duderstädter Weg“.
Das neue Plangebiet
des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 soll nur einen Teilbereich des
Ursprungsbebauungsplanes Nr. 0-11 umfassen. Das Plangebiet (s. Anlagen)
liegt im südöstlichen Bereich des Burgdorfer Stadtgebietes. Nördlich des
Geltungsbereiches befinden sich die Auewiesen, südlich der Duderstädter Weg.
Westlich grenzen Wohnbebauung und ein See direkt an den Geltungsbereich an.
Östlich befinden sich gewerblich genutzte Flächen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 ist es, einen teilweise brachliegenden Siedlungsbereich am Ostlandring in der Stadt Burgdorf umzustrukturieren und die planerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, Dienstleistungen und Wohnnutzungen zu schaffen. Für städtische Verkehrsplanungen soll zudem die Errichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Uetzer Straße / Ostlandring ermöglicht werden. Hier wird der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 0-11 in nördliche und östliche Richtung erweitert.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0-11
„Uetzer Straße - Duderstädter Weg“ und dessen rechtskräftigen Änderungen sind
im geplanten Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung folgende
Festsetzungen zur Art der Nutzung getroffen: Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet
(MI), öffentliche Verkehrsflächen, Fläche für Versorgungsanlagen mit der
Zweckbestimmung „Umspann-/Trafostation“ sowie Schutzpflanzungen. Aufgrund der
städtebaulichen Zielsetzung, nun eine Nutzung durch großflächigen Einzelhandel,
Dienstleistungen und Wohnen zu etablieren, sollen die Festsetzungen im Zuge der
5. Änderung und Erweiterung bedarfsentsprechend geändert werden und
Sondergebiete (SO) sowie Mischgebiete (MI) oder Urbane Gebiete (MU) festgesetzt
werden.
Die Kosten für die Ausarbeitung des
Bebauungsplans Nr. 0-11/5 durch das Planungsbüro Lauterbach sowie die
Kosten für die zur Bauleitplanung erforderlichen Gutachten übernimmt die
Acribo. Es liegt eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vor und ein
städtebaulicher Vertrag befindet sich in Vorbereitung.
Anlagen:
- Auszug aus der Präsentation der Acribo vom 10.09.2018
- Übersichtskarte und Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches
(i.V. Philipps)