Betreff
Hausaufgabenhilfe in Burgdorf
Vorlage
2008 0319
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

29200718100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Wird nach Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hausaufgabenhilfe in Burgdorf wird überwiegend vom Kinderschutzbund sowie der Kirchengemeinde St. Paulus geleistet.

 

Im Zusammenhang mit der Streichung der Landeszuschüsse für die Hausaufgabenhilfe wurde im Jahr 2004 festgelegt, dass der Kinderschutzbund jährlich einen Betrag von 8.000,- € als Zuschuss erhält und die Kirchengemeinde St. Paulus einen Zuschuss von 2.000,- €

Dieser Zuschuss wurde seit dem Jahre 2004 nicht mehr erhöht.

 

Nunmehr beantragt die Kirchengemeinde St. Paulus eine Erhöhung dieses Zuschussbetrages. Die Kirchengemeinde stellt dar, dass sie seit 2001 einen Mittagstisch mit ca. 20 Kindern und die Hausaufgabenhilfe für ca. 28 Schülerinnen und Schüler anbietet. Die Hausaufgabenhilfe findet montags bis donnerstags jeweils von 14.00 bis 15.30 Uhr statt. Dort werden hauptsächlich die Kinder der Klassen 1 bis 4 und einige der Klassen 5 gefördert.

 

Der Finanzplan für das Jahr 2008 stellt sich wie folgt dar:

 

Ausgaben:

Pädagogische Leitung                   6.000,- €

Honorarkräfte                              4.500,- €

Sachkosten wie in 2007                 3.300,- €       = Gesamt 13.800,- €

 

Einnahmen:

Zuschuss der Stadt Burgdorf          2.000,- €

Spenden und Kollekten                  4.000,- €

Essengeld der Kinder              200,- €

Restkosten durch Kirchen-

Gemeinde zu decken           7.600,- €       = Gesamt 13.800,- €

 

 

Anhand der Einnahmenplanung ist zu ersehen, dass die Spenden und Kollekten einen wesentlichen Teil der Kosten abdecken. Diese Beträge sind jedoch nicht kalkulierbar. Daneben wendet die Kirchengemeinde einen recht hohen Betrag auf.

 

Von daher wäre zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung des Zuschusses gewährt werden soll. Sofern noch für das laufende Jahr ein weiterer Betrag gezahlt werden soll, müsste dieser im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.