Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Im Rahmen der vorlaufenden Untersuchung zu den in der Bezugsvorlage Nr.
M 2018 0535 genannten vier Bohrschlammgrubenverdachtsflächen bei Dachtmissen
hat sich der Verdacht für eine der Flächen bestätigt (s. Anlage). Lt. Gutachten
werden für diese Fläche weitergehende Untersuchungen zur Risikoabschätzung und
Gefahrenbewertung empfohlen.
Zwei Verdachtsflächen werden als unauffällige Geländeauffüllungen
eingestuft. Bei der vierten Fläche handelt es sich vermutlich um eine
vollständig geräumte Bohrschlammgrube. Die Bohrungen zeigen keine
Auffälligkeiten, die auf Kontaminationen schließen lassen. Für diese drei
Flächen besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf.
Für die bestätigte Verdachtsfläche wird zzt. das weitere Vorgehen zwischen der Region Hannover und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie abgestimmt. Ich werde zu gegebener Zeit über den Sachstand berichten.
(Baxmann)