Betreff
Bebauungsplan 0-87/1 "Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt" - Satzung
Vorlage
BV 2018 0741
Aktenzeichen
61 26 - 00 87/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil IV.3 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren wird Kenntnis genommen:
    1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.06.2018 bis 25.06.2018
    2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.06.2018
    3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2018 bis 02.11.2018
    4. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.09.2018

Die in der Begründung in Teil III und IV.3 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

 

 

(Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

 

 

 

 

  1. Satzungsbeschluss:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.11.2018 als Satzung und die Begründung inkl. der Abwägungsergebnisse in der Fassung vom 05.11.2018 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am 28.08.2018 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ zugestimmt und mit Beschluss den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Mit Schreiben vom 20.09.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.10.2018 bis 02.11.2018 statt.

 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ in Teil IV ab Seite 50 wiedergegeben. Die eigegangenen Stellungnahmen wurden von der Stadt Burgdorf abgewogen.

 

In den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. In die Hinweise zum Bebauungsplan wurde auf Bitte des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege ein Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden eingefügt. Die Grundlagen der Planung werden dadurch nicht berührt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung bzw. redaktionelle Änderung.

 

Alle Änderungen zwischen der Entwurfsfassung und dem vorliegenden Exemplar zum Satzungsbeschluss sind grau hinterlegt.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

Anlagen:

  • Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 05.11.2018
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften; Stand 05.11.2018

 

                                              

                                              

 

(Baxmann)