Betreff
Verkehrszählung Mönkeburgstraße
Vorlage
M 2018 0734
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 17.05.2018 wurde der Wunsch geäußert, Fußgängerüberwege (FGÜ) in der Mönkeburgstraße anzulegen.

 

Hierfür wurden folgende Standorte vorgeschlagen:

Höhe Norderneystraße/Ärztezentrum

Höhe Sylter Straße/Seniorenheim

Höhe Lippoldstraße/Pennymarkt.

 

Zur Erfassung der Verkehrsdaten wurde am 19.09.2018 zwischen 07.00 und 09.00 Uhr und zwischen 16.00 und 18.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt.

 

Für die Zählung der querenden Fußgänger und Radfahrer wurden zwei Bereichen gebildet.

 

Ein Zählbereich von der Norderneystraße bis einschließlich Sylter Straße zur Überprüfung der beiden gewünschten Fußgängerüberwege Höhe Norderney/Ärztezentrum und Sylter Straße/Seniorenheim.

 

Der andere Zählbereich von der Sylter Straße bis einschließlich Lippoldstraße zur Ermittlung des Bedarfs eines Fußgängerüberweges an der Lippoldstraße/Höhe Pennymarkt.

 

Die Auswertung der Zählergebnisse mit anschließender Beurteilung, ob ein Fußgängerüberweg anzulegen ist, erfolgt nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).

 

In dieser steht unter Punkt 2. „Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ“, Unterpunkt 2.1 „Allgemeines“: FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich.

 

Dass diese Festlegung für die Mönkeburgstraße zutreffend ist, wird auch durch die Polizeistatistik bestätigt, in der seit 2011 keine Unfälle mit querenden Fußgängern und Radfahrern verzeichnet sind.

 

Ungeachtet dessen, erfolgte eine Auswertung der Verkehrszählung ohne Berücksichtigung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Mönkeburgstraße.

 

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

Die Spitzenstunde der Fußgängerquerungen im Zählbereich von Norderneystraße bis einschließlich Sylter Straße liegt zwischen 17.00 und 18.00 Uhr. In diesem Zeitraum querten 21 Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn. In der gleichen Zeit befuhren 296 Kfz die Mönkeburgstraße.

 

Die gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erforderlichen 50 Querungen wurden im gesamten Bereich nicht erreicht. Somit liegen die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges weder in Höhe Norderneystraße/Ärztezentrum noch in Höhe der Sylter Straße/Seniorenheim vor.

 

Im Bereich zwischen Sylter Straße und Lippoldstraße liegt die Spitzenstunde zwischen 7.00 und 8.00 Uhr. Hier wurden 103 Querende gezählt, davon waren 31 Fußgänger und 72 Radfahrer. Zeitgleich fuhren 212 Kfz auf der Mönkeburgstraße.

 

 

 

 

 

Gemäß R-FGÜ 2001 ist bei dieser Anzahl von Querungen ein Fußgängerüberweg möglich, wird aber aufgrund der geringen Kfz-Stärke (212 Kfz/h) nicht empfohlen. Die Anlage eines Fußgängerüberweges wird gemäß R-FGÜ 2001 erst ab 450 Kfz/h empfohlen. In der Konkretisierung zur FGÜ-Richtlinie, erlassen vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr von 2002, wird ein FGÜ zwar schon ab 300 Kfz/h empfohlen, aber auch dieser Wert wird, wie schon zuvor beschrieben, in der Mönkeburgstraße nicht erreicht.

 

Unterhalb der genannten Verkehrsbelastungen von 300 bzw. 450 Kfz/h sind laut Richtlinie bauliche Querungshilfen ausreichend.

 

Da diese in der Mönkeburgstraße, u. a. auch Höhe Lippoldstraße/Pennymarkt vorhanden sind, wird seitens der Fachabteilung kein Erfordernis zur Anlage eines Fußgängerüberweges gesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)