Betreff
Wahl eines Beamten auf Zeit; Erster Stadtrat
Vorlage
BV 2018 0727
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

I     Der Rat beschließt gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Stadtrates abzusehen.

 

II    Der Rat wählt gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG Herrn Stadtrat Michael Kugel für eine Amtszeit von acht Jahren, nämlich für die Zeit vom 04.09.2019 bis 03.09.2027, in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Herr Kugel führt die Amtsbezeichnung Erster Stadtrat.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ablauf des 03.09.2019 endet das Beamtenverhältnis auf Zeit des jetzigen Ersten Stadtrates, Herrn Lutz Philipps. Die Stelle ist neu zu besetzen.

 

Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren nach § 67 Sätze 1 – 3 NKomVG (1 Wahlgang, Erfordernis der absoluten Mehrheit = 19 Stimmen) gewählt.

 

Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist die Stelle öffentlich auszuschreiben; der Rat kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister von der Ausschreibung absehen, wenn beabsichtigt ist, einen Beamten auf Zeit der Kommune unter Beibehaltung seiner bisherigen Fachbereichszuständigkeit zum allgemeinen Vertreter zu wählen (§ 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG). Für diesen Beschluss ist die einfache Mehrheit (Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen) erforderlich.

 

Als Nachfolger für den Ersten Stadtrat schlage ich

 

Herrn Stadtrat Michael Kugel

 

vor. Herr Kugel wird künftig weiterhin den Fachbereich „Bürgerdienste“ mit den Zuständigkeiten Bürgerbüro/Standesamt, Schulen/Kultur/Sport sowie Jugend leiten.

 

Für die freiwerdende Stelle des Stadtrates werde ich zeitnah eine öffentliche Ausschreibung veranlassen. Der Stadtrat / die Stadträtin wird künftig den Fachbereich „Innere Dienste“ mit den Zuständigkeiten Hauptabteilung, Personal und Finanzen leiten.

 

(Baxmann)