Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
480,-- € |
12600.442100 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Burgdorf wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2018 0724
ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
Anlagen:
Anlage 1: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Anlage 2: Lesefassung der Satzung über die
Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Sachverhalt und Begründung:
Die zentrale Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf kann seit Sommer 2018 von den Feuerwehrkameraden(innen) vollumfänglich genutzt werden.
Mit der Einführung eines zentralen Lagers ist für die Stadt Burgdorf eine Kosteneinsparung verbunden, da die Ortsfeuerwehren nicht entsprechende Kleiderlager vorhalten bzw. lange Wegstrecken zum Ausrüster fahren müssen. So wird die Feuerwehrkleidung zentralverwaltet und ausgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2018 die (ehrenamtliche) Stelle einer/ eines Stadtkleiderwartes(in) geschaffen. Zu den Aufgaben gehören zum einen die Verwaltung der Kleiderkammer und die Unterstützung der Ordnungsabteilung beim Beschaffungswesen.
Die Wahl des ehrenamtlichen Stadtkleiderwartes fand am 09.08.2018 statt; hierbei konnte die Stelle erfolgreich besetzt werden.
Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung gerechtfertigt. Mit der Änderungssatzung wird die Auszahlung der Aufwandsentschädigung in Satzungsrecht umgesetzt.
(Baxmann)