Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die Auswahl der Schöffen
Vorlage
2008 0315
Aktenzeichen
32-142-01
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a):

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

 

zu b):

Der Rat wählt als Vertrauenspersonen für die Mitgliedschaft im Schöffenwahlausschuss

 

Gilda Brandt, geb. 03.05.1940, wohnhaft Ginsterweg 10

Erich Quade, geb. 10.01.1941, wohnhaft Velper Str. 7a

Elke Reineking, geb. 15.09.1960, wohnhaft Mönkeburgstr. 115

Dr. Holger Zielonka, geb. 30.06.1961, wohnhaft Am Friedhof 3.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In diesem Jahr sind die Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 neu zu wählen, da die Amtszeit der bisherigen Schöffen mit Ablauf des 31.12.2008 endet. Zu diesem Zweck tritt u.a. beim Amtsgericht Burgdorf ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Stadt Burgdorf und der Gemeinde Uetze die Schöffen auswählt. Dieser Ausschuss besteht aus der Richterin Frau Rohe als Vorsitzende, einem Verwaltungsbeamten sowie zehn Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG-). Die Stadt Burgdorf als untere Verwaltungsbehörde ist für die Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.

 

Nach Mitteilung des Niedersächsischen Innenministers haben die Vertretungen der Stadt Burgdorf 4 Personen und der Gemeinde Uetze 3 Personen aus den Einwohnern ihres Verwaltungsbezirkes als Vertrauenspersonen mit jeweils zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

 

In Anwendung des bislang verwandten d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens (§ 47 NLO, § 51 NGO) zur Ermittlung der von den jeweiligen Parteien vorzuschlagenden Personenzahl ergibt sich, dass von der SPD und der CDU jeweils 2 Personen zu benennen sind.

 

Folgende Personen wurden von den beiden Parteien vorgeschlagen:

 

          Gilda Brandt, geb. 03.05.1940, wohnhaft Ginsterweg 10

Erich Quade, geb. 10.01.1941, wohnhaft Velper Str. 7a

Elke Reineking, geb. 15.09.1960, wohnhaft Mönkeburgstr. 115

Dr. Holger Zielonka, geb. 30.06.1961, wohnhaft Am Friedhof 3.

 

 

Gemäß dem Gemeinsamen Runderlass des MJ und des MI vom 12.01.1988 (Nds. MBl. S. 80), geändert durch den Gemeinsamen Runderlass vom 12.04.1996 (Nds. MBl. S. 881) sind die Vertrauenspersonen bis zum 01.07.2008 dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zu benennen.

 

Gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG ist es nunmehr erforderlich, dass der Rat mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die Vertrauenspersonen wählt.