Betreff
8. Änderung des Bebauugsplans N. 0-03 "Fünfviertelfeld" (Gudrun-Pausewang-Schule) -Entwurf- Bezug: Vorlage 2017 0335
Vorlage
BV 2018 0719
Aktenzeichen
61 26-00 03/8
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan Nr. 0-03/8, Stand 05.10.2018) wird zugestimmt. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten auf dem Areal der Gudrun-Pausewang-Schule.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB) durchzuführen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.12.2017 wurde das Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet (Bebauungsplan Nr. 0-03/8). Gleichzeitig stimmte der Verwaltungsausschuss dem Vorentwurf dieser Bebauungsplanänderung zu. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten auf dem Areal der Gudrun-Pausewang-Schule.

In der Zeit vom 06.11. bis zum 22.11.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans           Nr. 0-03/8. Es wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Mit Schreiben vom 27.10.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 5 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Im Ergebnis wurden keine Änderungen der Planung erforderlich.

Auf dieser Basis wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/8 „Fünfviertelfeld“ ausgearbeitet. In der Begründung erfolgten verschiedene Änderungen und Ergänzungen; diese sind farbig markiert.

Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/8 „Fünfviertelfeld“ und der Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

Mit der Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplans wird keine Entscheidung über das „ob“, „wo“, „wie“ und „wann“ eines möglichen erneuten Neubaus der Gudrun-Pausewang-Grundschule oder über mögliche zusätzliche städtebauliche Entwicklungen im Areal vorweggenommen. Es wird lediglich ermöglicht, im Falle entsprechender Beschlüsse einen Neubau der Grundschule zügig zu planen und umzusetzen, weil erst nach Abschluss des Bebauungsplanänderungsverfahrens die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.

 

 

Anlagen:

-      Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/8 „Fünfviertelfeld“, Stand 05.10.2018

-      Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/8 „Fünfviertelfeld“, Stand 05.10.2018

-      Anlage 1: Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand Juli 2018

-      Anlage 2: Ingenieurgeologisches Gutachten – Auszug -, Stand Februar 2018

 

 

 

(Baxmann)