Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
34.000,00 € |
51100.427100 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs.
1 NKomVG der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 34.000,00 €
bei dem Produktkonto 51100.427100 / 51100.727100 (Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen /-auszah-lungen) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Vergabe zusätzlicher
externer Planungsaufträge für die Aufstellung von F-Plänen und Bebauungsplänen
(u.a. für die IGS, die Schule am Wasserwerk, Geruchsgutachten u.a. für den
Gewerbepark NW) reichen die bei dem Produktkonto 51100.427100 / 727100
(Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen /-auszahlungen)
bereitgestellten Mittel im Jahr 2018 nicht aus. Es sind deshalb zusätzliche
Mittel in Höhe von 34.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendung / dieser Auszahlung ist durch entsprechende Mehrerträge /Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.
(Baxmann)