Betreff
Entwurf Stellenplan 2019/2020
Vorlage
BV 2018 0716
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2019/2020 werden die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

+/-

2018/2019

+/- 2019/2020

Planstellen Beamte

 35,00

36,00

39,00

40,00

+ 3,00

+ 1,00

Planstellen
Beschäftigte

399,00

417,50

440,50

448,50

+ 23,00

+8,00

Planstellen
gesamt

434,00

453,50

470,00

478,00

+ 26,00

+9,00

davon
Kindertagesstätten

125,50

143,00

160,00

165,00

+ 17,00

+5,00

 

 

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2015

2016

2017

Personalkosten

18.977.498 €

20.808.257 €

22.149.083,19 €

Veränderung

1.514.674 €

1.830.759 €

1.340.826,19 €

 

 

Entwicklung der Personalkosten bei den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2015

2016

2017

Personalkosten

3.993.360 €

4.746.793 €

5.114.464,20 €

Veränderung

231.877 €

753.433 €

367.671,20 €

 

 

Hinweise:

 

·         Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.

 

·         Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritten eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.

 

·         Die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.

 

Bei Beamtenstellen ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.

 

·         Die Tabellen zum Entwurf der Stellenpläne 2019 und 2020 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1      Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten

Anlage 2      Änderungen im Stellenumfang

 

(Baxmann)