Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Schillerslage
Vorlage
2008 0314
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a und b):      Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

zu c):               Der Rat beschließt, für die Dauer von 6 Jahren

 

                       Herrn Otto Wietfeldt zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schillerslage

 

                       zu ernennen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Otto Wietfeldt endet durch Zeitablauf am 30.06.2008.

 

Herr Wietfeldt hat sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt. Die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder haben in der Mitgliederversammlung am 15.02.2008 den

 

Ortsbrandmeister Otto Wietfeldt, geb. 03.06.1953,

wohnhaft Alter Dorfteich 13, 31303 Burgdorf,

 

erneut zur Ernennung zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schillerslage vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.