Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt, für die Dauer von 6 Jahren
Herrn Otto Wietfeldt zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schillerslage
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Otto Wietfeldt endet durch Zeitablauf am 30.06.2008.
Herr Wietfeldt hat sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt. Die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder haben in der Mitgliederversammlung am 15.02.2008 den
Ortsbrandmeister
Otto Wietfeldt, geb. 03.06.1953,
wohnhaft
Alter Dorfteich 13, 31303 Burgdorf,
erneut
zur Ernennung zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schillerslage
vorgeschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.