Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Weferlingsen
Vorlage
2008 0313
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a und b):      Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

zu c):               Der Rat beschließt, für die Dauer von 6 Jahren

 

                       Herrn Martin Carlens zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen

 

                       zu ernennen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Martin Carlens endet durch Zeitablauf am 30.06.2008.

 

Da Herr Carlens sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat, haben die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder in der Mitgliederversammlung am 19.01.2008 den

 

stellvertretenden Ortsbrandmeister Martin Carlens, geb. 11.09.1973,

wohnhaft Hastraweg 3, 31303 Burgdorf,

 

erneut zur Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.