Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt, für die Dauer von 6 Jahren
Herrn Martin Carlens zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Martin Carlens endet durch Zeitablauf am 30.06.2008.
Da Herr Carlens sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat, haben die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder in der Mitgliederversammlung am 19.01.2008 den
stellvertretenden Ortsbrandmeister Martin
Carlens, geb. 11.09.1973,
wohnhaft
Hastraweg 3, 31303 Burgdorf,
erneut
zur Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Weferlingsen vorgeschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.