-Übertragung der Aufgaben an die Region Hannover-
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach
§ 5 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (NKomZG) die als Anlage beigefügte „Vereinbarung über die
Übertragung der Aufgaben einer Unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Region
Hannover“ und die erforderliche Vereinbarung zur Regelung der sich im
Zusammenhang mit der Datenübertragung ergebenden datenschutzrechtlichen Themen
zu schließen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Entscheidungszuständigkeit des
Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 17 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat ausschließlich für den
Abschluss von Zweckvereinbarungen zuständig, wenn die Zweckvereinbarungen
Aufgabenübertragungen zum Inhalt haben. In diesem Fall werden durch eine
Zweckvereinbarung die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach der
Straßenverkehrsordnung mit befreiender Wirkung für die Stadt Burgdorf auf die
Region Hannover übertragen.
Die Verwaltung wurde im Rahmen des
Beschlusses über den Stellenplan 2017 beauftragt, vor Besetzung der neuen
Stelle in der Straßenverkehrsabteilung die Vor- und Nachteile bei einer
Rückübertragung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde an die Region Hannover
aufzuzeigen. Dazu verweise ich auf die Vorlage 2017 0195.
Außerdem wurde die Verwaltung mit
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 beauftragt, die Übertragung
der Zuständigkeit für Aufgaben nach dem Fahrschul- und Fahrlehrergesetz, dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung auf die Region Hannover beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung zu beantragen, mit der Region einen Vertrag zur Überwachung des
fließenden Verkehrs abzuschließen und einen Vertrag zur Übernahme der Aufgaben
der unteren Straßenverkehrsbehörde auszuhandeln. Dazu verweise ich auf die
Vorlagen BV 2018 0600 und BV 2018 0603.
Fahrlehrerwesen:
Die Übertragung der Aufgaben nach dem
Fahrschul- und Fahrlehrergesetz, dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wurde von der Verwaltung am
21.06.2018 beantragt. Eine Übernahme der Aufgabe von Seiten der Region Hannover
wird nur erfolgen können, wenn alle betroffenen Regionskommunen die Übertragung
der Aufgabe beantragen. Derzeit stehen noch die Anträge der Städte Garbsen und
Wunstorf aus. Eine Übernahme der
Aufgaben wird deshalb frühestens im Jahr 2019 erwartet. Die notwendigen
Stellenanteile für diese Aufgaben in Höhe von 10 % werden daher mindestens
für das Jahr 2019 bei der derzeitigen Sachbearbeitung verbleiben. Sollte eine
Übernahme der Aufgaben durch die Region Hannover nicht erfolgen, wären die
Stellenanteile dauerhaft weiter vorzuhalten. Eine endgültige organisatorische
Neuzuordnung innerhalb der Verwaltung wäre dann zu prüfen.
Überwachung des fließenden Verkehrs:
Die „Vereinbarung über die Durchführung
der Überwachung des fließenden Straßenverkehrs für die Stadt Burgdorf durch die
Region Hannover“ wurde am 07.09.2018 geschlossen. Die Vereinbarung ist nach der
Veröffentlichung am 21.09.2018 in Kraft getreten.
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Aufgabe verbleibt bei der Stadt
Burgdorf.
Aufgaben der unteren
Straßenverkehrsbehörde:
Bezugnehmend auf die Vorlage BV 2018
0600 wurde mit der Region Hannover eine Vereinbarung über die Rückübertragung
der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde ausgehandelt. Die Vereinbarung
ist als Anlage beigefügt.
Die notwendige Beschlussfassung der
Regionsversammlung zum Abschluss der Vereinbarung wird in der Sitzung
13.11.2018 herbeigeführt.
Ergänzend zu der vorliegenden
Vereinbarung ist zusätzlich der Abschluss einer „Vereinbarung über die sich im
Zusammenhang mit der Datenübertragung ergebenden datenschutzrechtlichen Themen“
erforderlich. Der Entwurf dieser Vereinbarung wird zurzeit von der Region
Hannover ausgearbeitet und liegt deshalb noch nicht vor.
Gemäß der Vereinbarung entstehen der
Region Hannover jährliche Arbeitsplatzkosten in Höhe von 101.500 € (1,0
Stellenanteile A 10). Die Kostenermittlung basiert auf Grundlage des aktuellen
KGSt-Berichts Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)“ und wurde
insofern angepasst. Diese Kosten vermindern sich um das voraussichtliche
Gebühreneinkommen in Höhe von 27.900 €. Insgesamt werden daher von der
Region Hannover Kosten in Höhe von jährlich 73.600 € in Rechnung gestellt.
Bei der Stadt Burgdorf stehen aktuell
für die untere Straßenverkehrsbehörde folgende Stellenanteile und daraus
resultierend Personalkosten gemäß dem KGSt-Bericht Nr. 17/2017 zur Verfügung
85 % A
10 86.300 €
55 % EG
9b 45.400 €
55 % EG
5 35.400 €
17,5 % EG 5 ku 3 10.900 €
Gesamtkosten:
178.000 €
Demgegenüber konnten in den Jahren 2012
bis 2017 Einnahmen aus Bußgeldern in Höhe von durchschnittlich 26.600 €
erwirtschaftet werden.
Insgesamt ergibt sich folgendes
Ergebnis:
Einnahmen aus Bußgeldern 26.600 €
Personalkosten untere
Straßenverkehrsbehörde -178.000 €
Gesamtergebnis: -151.400 €
Bei der unteren Straßenverkehrsbehörde
entsteht jährlich ein Zuschussbedarf in Höhe von durchschnittlich rund 151.400
€. Mit Übertragung der Aufgaben ist mit einer Kosteneinsparung von bis zu
77.800 € zu rechnen.
Bei einer Kosteneinsparung in dieser
Höhe wird deutlich, dass sich durch eine Zentralisierung von Aufgaben
erhebliche Synergieeffekte erzielen lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
weiterhin begrenzte Stellenanteile für
-Leitungsanteile für die
Überwachung des ruhenden Verkehrs
-Betrieb des Seitenmessradars
und der Tempoanzeige
-Genehmigungsverfahren zur
Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes
vorzuhalten sind. Insoweit wird sich
die mögliche Kosteneinsparung geringfügig reduzieren.
Bei der Aufgabenübertragung ist nicht
davon auszugehen, dass ein nahtloser Übergang aller städtischen
Mitarbeiter/innen in andere Abteilungen erfolgen kann, ohne dass zumindest
vorübergehend ein Personalüberhang besteht.
In Erwartung der Entscheidung über die
zeitnahe Abgabe der Aufgaben an die Region Hannover wurde auf die Besetzung der
Stelle der stellvertretenden Abteilungsleitung zuletzt verzichtet, da mehrere
erfolgte Ausschreibungsverfahren ergebnislos geblieben sind. Ebenso erfolgte
keine Nachbesetzung der Stelle eines Mitarbeiters, der bislang für die
Überwachung des fließenden Verkehrs eingesetzt war.
Der sachgerechte Einsatz der verbleibenden Mitarbeiter/innen wird nach Abgabe der Aufgabe, Abschluss der Nacharbeiten und organisatorischer Neuordnung der verbleibenden Aufgaben zeitnah erfolgen.
(Baxmann)