Betreff
Ausbau des Familienservicebüros
Bezugsvorlagen: A 2018 0566, M 2018 0545, M 2018 0541
Vorlage
BV 2018 0697
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag erfolgt nach dem Stand der Beratungen.

 

 

 

 

(Baxmann)

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat in der Sitzung am 04.06.2018 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept bezüglich der Erweiterung des Familienservicebüros (FSB) zu erarbeiten:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie am 24.09.2018 ein Konzept zu erarbeiten. Dieses sollte u. a. darstellen, wie sich zukünftig das Familienservicebüro sowohl zu einer zentralen Anlaufstelle für Familien als auch zu einer Koordinierungsstelle für alle familienunterstützenden Angebote weiterentwickeln kann. Darüber hinaus wird gebeten, die Kosten für den Betrieb der Einrichtung gemäß des Konzeptes zu ermitteln.“

 

Es wurde verwaltungsintern eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit der Erarbeitung eines Konzeptes betraut wurde. Folgende Fachkräfte der Stadt Burgdorf arbeiteten in der Arbeitsgruppe mit:

 

Frau Beil (Netzwerkkoordination Frühe Hilfen)

 

Herr Kauter (Controlling)

 

Frau Mikoleit (Fachberatung Kindertageseinrichtungen)

 

Herr Niemann (Jugendhilfeabteilung)

 

Frau Pape (Gleichstellungsbeauftragte)

 

Frau Raue (Jugendverwaltungsabteilung)

 

 

Vorausgeschickt werden muss, dass schon vor Jahren Vorschläge zum Ausbau des Familienservicebüros entwickelt wurden, die im Sinne des erklärten strategischen Zieles „Familienfreundliche Stadt“ unter Mitwirkung des Bündnisses für Familien entstanden. Diese Vorschläge sind durch die Arbeitsgruppe erörtert bzw. mitberücksichtigt worden.

 

Grundsätzlich muss vorangestellt werden, dass sich das gesamte Jugendamt selbstverständlich als Familienservicestelle versteht.

 

1.    Ausgangslage

Derzeit besteht das FSB aus zwei Fachkräften (29,75 und 39 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) in der Jugendverwaltungsabteilung, die schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben betraut sind:

 

-      Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen (Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege)

 

-      Kindertagesstättengebühren

 

2.    Konzept zur Aufgabenerweiterung im Familienservicebüro

 

2.1   Zielgruppen / Angebote des FSB

Im Hinblick auf die Aufgabenerweiterung wurden zunächst die Zielgruppen definiert.

 

Das zukünftige FSB soll in erster Linie eine zentrale Anlaufstelle für werdende Eltern, Eltern und Alleinerziehende sein. Das FSB soll aber auch generationsübergreifend als Anlaufstelle für Familien dienen. Darüber hinaus sollen sich zukünftig auch Fachkräfte aus dem sozialen Bereich über das breite Spektrum an Hilfemöglichkeiten innerhalb der Stadt Burgdorf im FSB informieren können. Das FSB in Trägerschaft der Stadt Burgdorf als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann jedoch keine Koordinierungsstelle für alle familienunterstützenden Angebote bzw. für ehrenamtlich Tätige werden. Die gesetzlichen Regelungen im Kinderschutz lassen dies nicht zu. Selbst im Hinblick auf die Bekanntmachung ehrenamtlicher Angebote wird strikt darauf hinzuweisen sein, dass Sorgeberechtigte sich bei ehrenamtlichen Angeboten selbst über die Einhaltung von Kinderschutzregeln zu informieren haben und der öffentliche Jugendhilfeträger keinerlei Verantwortung bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote übernehmen kann.

 

2.2   Inhaltlich neue Aufgaben als Sozialpädagogische Anlaufstelle

 

a)    Informationsbörse

 

Grundsätzlich soll das FSB als Anlaufstelle rund um das Thema Familie dienen. Das bedeutet, dass dort alle relevanten Informationen über Angebote und Institutionen bekannt und aktuell sein müssen. Die Anlaufstelle soll als Informationsbörse dienen. Informationen und Angebote rund um das Thema Familie sollen dort sichtbar werden und so sollen auch Zugänge zu Informationen und Angeboten erleichtert werden. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird eine erhebliche Rolle spielen sowie die Pflege von tagesaktuellen Informationen im Internet.

 

Das FSB als zentrale Anlaufstelle und Wegweiser soll das freundliche Entree sein und das strategische Ziel der Familienfreundlichkeit unterstreichen.

 

b)    Erstberatung

 

Es soll dort im Hinblick auf mögliche weiterführende Hilfen eine Erstberatung in Beantwortung der Frage, von welcher Stelle Hilfe geleistet werden kann, stattfinden; das setzt ein fachliches Einschätzungsvermögen im Hinblick auf Problemlagen voraus, wobei ausdrücklich keine Diagnosen gestellt oder Hilfemaßnahmen empfohlen werden sollen. In profunder Kenntnis der insbesondere in Burgdorf vorhandenen Hilfeangebote soll schnellstmöglich an die zuständige Institution weiterverwiesen werden. Dieser Punkt ist von entscheidender Bedeutung, um zukünftig Schwierigkeiten im Hinblick auf die Kompetenzen Anderer aus dem Weg zu gehen: es sollen ausdrücklich keine Entscheidungen anderer Hilfsinstitutionen vorweggenommen werden, es soll lediglich der Weg in die möglichst richtige Institution geebnet bzw. aufgezeigt werden. Es sollen ausdrücklich keine „Doppelstrukturen“ entstehen, die bei der Initiierung und Durchführung möglicher Hilfen hinderlich sind.

 

Bei Abwesenheit einzelner Fachkräfte des Jugendamtes sollen Anträge o. ä. entgegengenommen werden und Informationen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Fachdienste erfolgen, d. h. alle Abwesenheits- und Rückkehrzeiten einzelner Fachkräfte im Jugendamt müssen im FSB bekannt sein. Idealerweise können Einwohnerinnen und Einwohner im FSB bei Abwesenheit der zuständigen Fachkraft einen Termin vereinbaren, damit es zu keinen „vergeblichen“ Besuchen kommt.

 

 

 

 

c)    Babybegrüßung

 

Die bereits stattfindende Babybegrüßung der Stadt Burgdorf soll zukünftig in der Anlaufstelle des FSB koordiniert werden.

 

d)    Netzwerkarbeit

 

Mögliche Bedarfe an Angeboten sollen aufgrund der Nähe zu den Familien erkannt und in den vorhandenen Netzwerken in Burgdorf kommuniziert werden. Ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den in Burgdorf in der Familienhilfe tätigen Fachkräften sowie die Mitwirkung in den vor Ort tätigen Arbeitskreisen ist daher notwendig. Im Sinne einer Präventionskette ist eine enge Kooperation mit der Netzwerkkoordinatorin für die Frühen Hilfen, dem Bündnis für Familien, der Jugendpflege sowie den freien Trägern der Jugendhilfe erforderlich.

 

e)    Organisation von Fortbildungen und Veranstaltungen

 

Das FSB soll punktuell Fortbildungen und Veranstaltungen rund um das Thema Familie in Abstimmung mit der Abteilungs- und Fachbereichsleitung organisieren. Das bedeutet nicht, dass andere Institutionen ihre Fortbildungs- und Veranstaltungswünsche an das FSB zur Umsetzung weiterleiten.

 

Es handelt sich also um eine Stelle, die ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation voraussetzt, da zumindest in Grundzügen das inhaltliche Aufgabenspektrum aller relevanten Hilfsinstitutionen bekannt sein muss.

 

2.3   Räumliche Voraussetzungen für das neue Familienservicebüro

 

Für die Fachkräfte sind die notwendige Büroräume sowie ein separater Beratungsraum zur Verfügung zu stellen. Das FSB als Begegnungsort für Familien sollte hell und einladend ausgestaltet werden. Barrierefreiheit, Parkmöglichkeiten und die Nähe zur Innenstadt sind hier ebenso zu nennen wie Spielmöglichkeiten für Kinder, Sitzgelegenheiten für Erwachsene, Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, ein Wickeltisch, eine Stillgelegenheit, behindertengerechte Toiletten und u. U. die Nutzungsmöglichkeit eines Informationsportals.

 

Es bietet sich an, das FSB im voraussichtlich Anfang 2019 zu beziehenden Rathaus V unterzubringen, weil die vorgenannten Voraussetzungen dort am besten umzusetzen sind.

 

2.4   Zukünftige Öffnungszeiten im FSB

 

Die allgemeinen Sprechzeiten sind im Jugendamt wie folgt geregelt:

 

Mo.:                            08:00 – 12:00 Uhr

                                      13:30 – 15:30 Uhr

 

Mi. und Fr.:              08:00 – 13:00 Uhr

 

Do.:                             08:00 – 12:00 Uhr

                                      14:00 – 18:00 Uhr

 

Diese Öffnungszeiten (24 Stunden wöchentlich) sollten auch für das FSB übernommen werden. In der Arbeitsgruppe wurde auch eine Erweiterung der Öffnungszeiten im FSB an Montagen bis 18:00 Uhr diskutiert. Von diesem Gedanken wurde aus folgenden Gründen Abstand genommen:

 

Die Öffnungszeiten des FSB würden über die der anderen Organisationseinheiten, zu denen vermittelt werden soll, hinausgehen. Dies würde dazu führen, dass hier entweder eine – nicht zu empfehlende – Anpassung der Öffnungszeiten der anderen Organisationseinheiten erfolgen müsste oder allenfalls eine Terminvergabe vorgenommen werden könnte, was nicht erste Priorität sein sollte. Zudem müsste das FSB zu den verlängerten Öffnungszeiten doppelt besetzt sein, um zu vermeiden, dass sich ggf. eine Kollegin allein im Gebäude befindet.

 

2.5   Zukünftige Aufgabenwahrnehmung im FSB / Personal

 

Alternative I:

 

Das zukünftige „Sachgebiet“ Familienservicebüro soll mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt und der Jugendhilfeabteilung zugeordnet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den unter Ziffer 2.2 Buchstabe d) genannten ist sicherzustellen.

 

Um den Betrieb des Familienservicebüros mit den oben dargestellten Aufgaben (einschließlich Vor- und Nachbereitung) und den geplanten Öffnungszeiten unter Berücksichtigung von Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten sicherzustellen, wären zwei Vollzeitstellen mit insgesamt 78 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.

 

Alternative II:

 

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Stadt Burgdorf muss überlegt werden, ob ein Einstieg in die Erweiterung des FSB zunächst mit weniger Personal begonnen wird. Da die beschriebenen Aufgaben auch einen erheblichen administrativen Anteil haben, ist es vorstellbar, zunächst zwei halbe Stellen mit einer sozialpädagogischen Fachkraft sowie einer Verwaltungsfachkraft einzurichten. Die Wahrnehmung der geplanten Öffnungszeiten wäre bei diesem Modell allerdings äußerst ambitioniert bzw. könnte die beschriebene sozialpädagogische Aufgabenstellung jenseits der „offenen Tür“ nur in Ansätzen wahrgenommen werden.

 

Auch bei dieser Möglichkeit sollen die Fachkräfte der Jugendhilfeabteilung zugeordnet werden.

 

2.6   Kosten für die Erweiterung des Familienservicebüros

 

Eine Berücksichtigung im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs mit der Region wird es nicht geben, da es sich hier um eine freiwillige Maßnahme und keine Pflichtaufgabe im Rahmen des SGB VIII handelt. Eine Kostenerstattung durch die Region Hannover wird daher nicht erfolgen.

 

Alternative I:

 

- Personalkosten, 2 Stellen S 11 b gem. KGST:                                             127.000 €

 

- Arbeitsplatz- und Overheadkosten gem. KGST:                                         44.800 €

 

- Gesamt:                                                                                                                    171.800 €

 

Alternative II:

 

- Personalkosten, 0,5 Stellen S 11 b gem. KGST:                                           31.750 €

 

- Personalkosten, 0,5 Stellen EG 5 gem. KGST:                                              25.000 €

 

- Arbeitsplatz- und Overheadkosten gem. KGST:                                         30.750 €

 

- Gesamt:                                                                                                                      87.500 €

 

In den o. a. Gesamtkosten sind noch keine Sachmittel (für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen o.ä.) berücksichtigt.