Beschlussvorschlag:
Die folgenden Zuwendungen werden
angenommen:
·
Geldzuwendung
in Höhe von 5.500,00 € an die Freiwillige Feuerwehr Heeßel vom Förderverein der
Freiwillige Feuerwehr Heeßel,
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Sachzuwendung
in Höhe von 6.163,97 € in Form von Möbeln an die Freiwillige Feuerwehr Burgdorf
von der Wedig Labortischplatten GmbH.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat bereits über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- bis zu höchstens 2.000,- €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00 € entscheidet der Rat.
Es sind die im Beschlussvorschlag
aufgeführten Zuwendungen anzunehmen.
(Baxmann)