Betreff
Finanzierung von straßenbaulichen Maßnahmen - Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Bezugsvorlagen: M 2018 0501; A 2018 0654
Vorlage
M 2018 0501/1
Aktenzeichen
60.042
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Der Haushaltsplan 2019/2020 befindet sich derzeit in der Aufstellung. Es wurden Kanal- und Straßenausbaumaßnahmen seitens der Tiefbauabteilung angemeldet. Die Prioritätenliste sieht für das Jahr 2019 die Erneuerung der Windmühlenstraße vor. Im Jahr 2020 ist die Schulstraße im Bereich zwischen der Gartenstraße und Hannoversche Neustadt eingeplant.

 

Die Finanzierung von straßenbaulichen Maßnahmen wird zur Zeit überall diskutiert (siehe auch Vorlage M 2018 0501). Daher wurden die Anmeldungen der beiden o.g. Maßnahmen in den aktuellen Haushaltsvorbesprechungen zunächst für mindestens zwei Jahre zurückgestellt.

 

Auf folgendes ist dabei hinzuweisen:

 

Die Windmühlenstraße sollte 2019 ausgebaut werden. In einer Anliegerversammlung hätte das Ausbauprogramm vorgestellt werden sollen. Für den Ausbau waren Ausbaukosten in Höhe von rund 533.000 € eingeplant. Demgegenüber stehen Einnahmen über Straßenausbaubeiträge in Höhe von ca. 275.000 €. Nach Baubeginn sollten Vorausleistungen auf den Straßenausbaubeitrag erhoben werden. Die Endabrechnung war für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Baubeginn der Schulstraße war 2020 geplant (Ausbaukosten ca. 385.000 €). Auch hier sollte die Erhebung einer Vorausleistung erfolgen (2020). Die Straßenausbaubeiträge betragen hier insgesamt ca. 112.000 €.

 

Der Kanal sowohl in der Windmühlenstraße als auch in der Schulstraße ist abgängig. Da auch die Straßen erneuerungsbedürftig sind, sollte die Erneuerung als Komplettmaßnahme erfolgen.

Eine kurzfristige Verschiebung der Kanalmaßnahme ist nicht bedenklich. Sollte aber innerhalb der nächsten 1 ½ Jahre keine grundsätzliche Entscheidung über die Finanzierung von straßenbaulichen Maßnahmen getroffen werden, so ist zumindest die Kanalbaumaßnahme in der Windmühlenstraße und in der Schulstraße umzusetzen.

 

Bei den Bauarbeiten wird dann lediglich die Kanaltrasse aufgebrochen und die Oberfläche wird nur in dem Bereich des Kanalaufbruchs anschließend wieder hergestellt.

 

Sofern die Fahrbahn im übrigen Bereich der Straße abgängig ist, können nur kleine Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Auf die schlechten Fahrbahnverhältnisse ist durch Beschilderung aufmerksam zu machen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf höchstens 10 km/h herabzusetzen.

 

Sollten auch in den Jahren nach 2020 Kompletterneuerungen der Straßen und der Kanalisation bzw. Kanalsanierungen nicht erfolgen, wird hier ein Sanierungsstau entstehen.

Für den Bereich der Kanalisation bleibt darauf hinzuweisen, dass die Gefahr der Verunreinigungen des Grundwassers durch defekte Kanäle nicht völlig ausgeschlossen werden kann und aus Sicht der Verwaltung spätestens ab 2021 die Maßnahmen (Kanal) nachzuholen sind.

 

Eine weitere Folge, die aus der Verschiebung von straßenbaulichen Maßnahmen entsteht, ist die Gefahr, dass der Sanierungsstau personell nicht zeitnah abgearbeitet werden kann. Dadurch kann es zu weiteren Verschiebungen kommen.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)