Betreff
Pflanzen von Obstbäumen an städtischen Feldwegen; Antrag des Herrn Michael Fleischmann (Die Linke) vom 26.04.2018
Vorlage
M 2018 0574/1
Aktenzeichen
67.022.003
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach politischer Beratung des Antrages von Herrn Michael Fleischmann (Die Linke) vom 26.04.2018 (Vorlage: A 2018 0574) wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob Obstbäume auf ausgesuchten städtischen Flächen und Feldwegen gepflanzt werden können.

 

Daraufhin wurden die städtischen Feldwege und Flächen zunächst durch Luftbildauswertung auf ihre potenzielle Eignung überprüft. Ausschlusskriterien waren dabei:

 

-         Wegesaumbreiten unter 4,50 m

-         Vorhandener ein-/beidseitiger Gehölzbestand

-         Ein-/Beidseitiger Waldbestand auf den angrenzenden Flächen

 

Außerdem fand eine Abfrage bei den Kabel- und Leitungsträgern statt.

 

Die Luftbildauswertung und die Überprüfung auf Kabel und Leitungen haben ergeben, dass rd. 3.150 lfd. m Wegeseitenräume potenziell für eine Anpflanzung von Obstbäumen geeignet wären. Bei einem durchschnittlichen Pflanzabstand von 8 m ergibt sich damit eine Gesamtzahl von rechnerisch 395 Obstbäumen, die an den städtischen Feldwegen gepflanzt werden könnten. Die Bearbeitungsrichtung auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wurde bei dieser Betrachtung noch nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Luftbildauswertung wurden neben den Wegeseitenräumen zwei weitere städtische Flächen ausgemacht (Grünfläche Schwarzenbergsfeld, Sorgenser Str./Am Kieswerk), die sich – vorbehaltlich einer weiteren Einzelprüfung – grundsätzlich für die Anpflanzung von Obstbäumen eignen. Bei diesen Flächen wurde zunächst von einer Gesamtgröße von ca. 5.500 m2 ausgegangen. Bei einer angenommenen Pflanzfläche von 64 m2 pro Baum könnten hier ca. 86 weitere Obstbäume gepflanzt werden. Insgesamt würde sich somit die Möglichkeit für die Anpflanzung von rd. 480 Obstbäumen bieten.

 

         Tab.: Mögliche Anzahl der Obstbäume nach Gemarkungen

 

Gemarkung

Städt. Wege[1]

Sonstige städt.
Flächen

Summe

lfd. m

Anzahl Obstbäume

m2

Anzahl Obstbäume

Anzahl Obstbäume

Beinhorn:

150

19

0

0

19

Burgdorf:

500

63

2.500

39

102

Dachtmissen:

580

73

0

0

73

Heeßel:

600

76

0

0

76

Hülptingsen:

730

91

0

0

91

Otze:

0

0

0

0

0

Schillerslage:

590

73

0

0

73

Sorgensen:

0

0

0

0

0

Ramlingen-Ehlershausen:

0

0

3.000

47

47

Weferlingsen:

0

0

0

0

0

Summe:

3.150

395

5.500

86

481

 

Die Kosten für die Pflanzung von Obstbäumen (Stammumfang 18/20 cm) betragen bei Fremdvergabe rd. 620 € (brutto) pro Baum. Darüber hinaus sind in den ersten 3 bis 5 Jahren für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (Wässern/Pflege der Hochstämme) Kosten in Höhe von ca. 130 € pro Baum und Jahr zu berücksichtigen. Ab dem 4. bzw. 6. Standjahr ist für die Kontrolle und Pflege der Bäume durch eigenes Personal alle zwei Jahre mit Kosten in Höhe von rd. 30 € pro Baum zu rechnen.

 

Zu beachten ist, dass die Standortbedingungen für die Anpflanzung von Obstbäumen in der Feldmark aufgrund der im Burgdorfer Raum vorherrschenden sandigen Bodenverhältnisse in der Regel ungeeignet sind. Diese Erfahrung hat auch die Ortsgruppe des NABU bei der Anlage der Streuobstwiesen in Lehrte und Burgdorf gemacht. Der örtliche NABU rät deshalb von der Pflanzung von Obstbäumen in der Feldmark ab. Ferner ist zu berücksichtigen, dass mögliche Anpflanzungen noch mit den Bewirtschaftern der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (u. a. wegen der Bewirtschaftungsrichtung) abgestimmt werden müssten. Die vorgenommene Luftbildauswertung kann nur einen ersten groben Überblick geben. Nach Überprüfung der tatsächlich vorzufindenden örtlichen Verhältnisse können sich noch Änderungen ergeben.

 

Wegen des aufgrund der genannten Standortbedingungen erforderlichen hohen Aufwandes für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie der unsicheren Anwuchsgarantie teilt die Verwaltung die Auffassung der NABU-Ortsgruppe und rät von einer Pflanzung von Obstbäumen in der Feldmark ab. Sollte trotz der genannten Bedenken eine positive Empfehlung erfolgen, wären entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitzustellen. Alternativ schlägt die Verwaltung vor, bei der Anlage neuer Kompensationsflächen die Möglichkeit der Anpflanzung von Obstbäumen verstärkt zu prüfen sowie in der Feldmark Heckenanpflanzungen vornehmlich aus fruchttragenden heimischen Gehölzen (z. B. Eberesche, Haselnuss, Kornelkirsche, Schlehe, Vogelkirsche, Weißdorn) vorzunehmen.

 

 



[1] Die unterschiedliche Länge der potenziell geeigneten Wegeseitenräume in den einzelnen Gemarkungen ist u. a. durch Eigentumsverhältnisse sowie die Struktur des Landschaftsraumes (z. B. Waldanteil, vorhandener Gehölzbestand) bedingt.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)