Betreff
Antrag der Fraktion „FreieBurgdorfer" vom 01.06.2018 "Einrichtung einer Einsatzstelle FSJ oder Bundesfreiwiligendienst im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Burgdorf"
Vorlage
BV 2018 0643/1
Aktenzeichen
11.015.001
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

9.500 €

12600.4012

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Im Stellenplanentwurf 2019 wird eine Stelle „Bundesfreiwilligendienst/FSJ“ aufgenommen (jährliche Kosten 9.500 Euro). Die Entscheidung über die Form des Freiwilligendienstes (BFD oder FSJ) und die Besetzung erfolgt erst nach abschließender Klärung der Einsatzmodalitäten.

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend dem Antrag A 2018 0643 sind zwei Formen des Freiwilligendienstes denkbar:

 

Bundesfreiwilligendienst (BFD):

Die Stadt hält derzeit vier Stellen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) vor (zwei Stellen Jugendpflege, zwei Stellen Flüchtlingshilfe). Dem o. g. Antrag entsprechend wäre es denkbar, eine weitere Stelle im Bundesfreiwilligendienst einzurichten, da auf vorhandene administrative Strukturen zurückgegriffen werden könnte.

 

Ein Einsatz im Bundesfreiwilligendienst hat gemeinwohlorientiert und arbeitsmarktneutral zu erfolgen und den Bestimmungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) zu entsprechen. Ein/e Freiwilligendienstleistende/r ist nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Durch die Einsatzstelle ist eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung zu benennen, die die/den Freiwillige/n in die Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie auch für die regelmäßige persönliche und fachliche Begleitung im Tätigkeitsbereich verantwortlich ist. Diese Angaben sind verbindlich zu dokumentieren und erforderlich für eine Anerkennung als Einsatzstelle ggü. dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

 

Die Regeleinsatzdauer beträgt 12 Monate in Vollzeit. Ein Einsatz ist grundsätzlich für 6 bis 18 Monate in Vollzeit möglich, ab dem 27. Lebensjahr auch in Teilzeit. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte kann ein Einsatz auch auf 24 Monate verlängert werden.

 

Ein Aspekt des Bundesfreiwilligendienstes ist das Ziel, soziale Kompetenz, Persönlich­keitsbildung sowie Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit bei der/dem Freiwilligen zu fördern. Die Freiwilligen U27 haben einen Anspruch auf pädagogische Betreuung durch einen zentralen Träger und Fortbildungen in einem Umfang von 25 Tagen pro Jahr.

 

Bei dieser Form des Freiwilligendienstes wird eine Vereinbarung zwischen dem BAFzA und der/dem Freiwilligen geschlossen. Der Dienst wird dann in der Einsatzstelle geleistet.

 

Für eine Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst fallen jährliche Kosten von rd. 4.500 Euro an (7.500 Euro Kosten abzgl. 3.000 Euro Zuschuss durch das BAFzA).

 

Einen Bundesfreiwilligendienst bei der Feuerwehr bieten z.B. die Städte Lehrte, Lüneburg und Lemgo an.

 

 

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ):

Speziell für den Bereich der Feuerwehr hält der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) Kapazitäten für die pädagogische Begleitung auf Basis eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vor. Ein solcher Freiwilligendienst basiert auf den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG).

 

Ein FSJ kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres absolviert werden. Ein Einsatz ist grundsätzlich für 6 bis 24 Monate in Vollzeit möglich. Wie auch beim BFD sind beim FSJ eine pädagogische Begleitung durch eine zentrale Stelle (§ 3 Abs. 2 JFDG) und 25 Bildungstage (hier: 5 Bildungswochen) einzuplanen. Diese können über den Landesfeuerwehrverband Hessen erfolgen. Derzeit werden von dort aus 8 Stellen in Niedersachsen betreut. Ein Einsatzbeginn ist zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres möglich.

 

Die rein feuerwehrfachliche Ausbildung beim LFV ist für Einsatzstellen außerhalb Hessens eingeschränkt. So erfolgt insbesondere keine sog. Truppmann-Ausbildung. Hier wären ggfs. von der Einsatzstelle Lehrgänge vorzusehen und selbst zu finanzieren.

 

Durch die Einsatzstelle ist eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung gegenüber dem LFV zu benennen, die die/den Freiwillige/n in die Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie auch für die regelmäßige persönliche und fachliche Begleitung im Tätigkeitsbereich verantwortlich ist.

 

Bei dieser Form des Freiwilligendienstes wird eine Vereinbarung zwischen der/dem Freiwilligen, dem Bildungsträger und der Einsatzstelle geschlossen.

 

Für eine Einsatzstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr bei der Feuerwehr fallen nach Berechnung des LFV jährliche Kosten von rd. 9.500 Euro an zzgl. ggfs. individuelle Feuerwehrseminare. Eine generelle Förderung gibt es nicht. Ggfs. können durch das MI für das erste Jahr nach Einrichtung einer Stelle die monatlichen 200 Euro für die pädagogische Begleitung durch den LFV erstattet werden.

 

Ein Freiwilliges Soziales Jahr bei der Feuerwehr bietet z.B. der Landkreis Osnabrück an.

 

Fazit:

Grundsätzlich ist ein Freiwilligendienst bei der Feuerwehr denkbar. Dabei ist je Stelle von Kosten in Höhe von rd. 4.500 Euro für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) bzw. 9.500 Euro für ein feuerwehrspezifisches Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) auszugehen.

 

Bei einem Einsatz wäre zu beachten, dass eine Kraft im Freiwilligendienst nur mit Aufgaben betraut wird, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Im Regelfall ist z.B. nicht davon auszugehen, dass die Freiwilligendienstleistenden über die für den Fuhrpark erforderlichen „höheren“ Fahrerlaubnisklassen (C1E, CE) verfügen.

 

Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Freiwilligendienst handelt, von dem beide Parteien profitieren sollen. Für die Begleitung der/des Freiwilligen wären zeitliche Kapazitäten vorzusehen.

Vor einem Einsatz wäre es erforderlich, die begleitenden Strukturen verbindlich zu definieren (Aufgaben und verantwortliche Ansprechpartner).

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die fachliche Anleitung nicht gewährleistet werden. Hier wäre eine kompetente Kraft zu benennen, die vor Ort ansprechbar ist. Ggfs. ist dies leistbar, wenn wieder zwei Gerätewarte vor Ort im Einsatz sind.

 

Vorgeschlagen wird daher, im Stellenplanentwurf 2019 eine Stelle „Bundesfreiwilligendienst/FSJ“ einzurichten und jährliche Kosten von 9.500 Euro zu berücksichtigen. Wenn die Einsatzmodalitäten abschließend geklärt sind, könnte entschieden werden, ob die Form des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres gewählt wird und anschließend die Besetzung vorgenommen werden.

 

(Baxmann)