Betreff
Wahl des / der Bürgermeister/in 2019 - Wahlleitung
Vorlage
BV 2018 0682
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Aus Anlass der Wahl des / der Bürgermeisters/in am 25.05.2019 werden der Gemeindewahlleiter Alfred Baxmann und der stellvertretende Gemeindewahlleiter Lutz Philipps aus ihren Ämtern abberufen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 NKWG beruft der Rat ab sofort

 

Herrn Ersten Stadtrat Lutz Philipps zum Gemeindewahlleiter

 

und

 

Herrn Stadtrat Michael Kugel zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 25. Mai 2019 findet die Wahl zum / zur Bürgermeister/in statt. Zu den Wahlorganen auf örtlicher Ebene gehört die Gemeindewahlleitung (Gemeindewahlleiter/in sowie stellvertretende/r Wahlleiter/in).

 

§ 9 Abs. 1 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt, dass jeweils der Bürgermeister Wahlleiter ist. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 können abweichend von Abs. 1 als Wahlleitung bzw. Stellvertretung im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen oder Bedienstete der Stadt berufen werden.

 

Ich schlage vor,

 

Herrn Ersten Stadtrat Lutz Philipps als Wahlleiter

 

und

 

Herrn Stadtrat Michael Kugel als stellvertretenden Wahlleiter

 

zu berufen.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)