Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Aus Anlass der Wahl des / der
Bürgermeisters/in am 25.05.2019 werden der Gemeindewahlleiter Alfred Baxmann
und der stellvertretende Gemeindewahlleiter Lutz Philipps aus ihren Ämtern
abberufen.
Gemäß § 9 Abs. 3 NKWG beruft der Rat ab
sofort
Herrn Ersten Stadtrat Lutz Philipps zum
Gemeindewahlleiter
und
Herrn Stadtrat Michael Kugel zum
stellvertretenden Gemeindewahlleiter.
Sachverhalt und Begründung:
Am 25. Mai 2019 findet die Wahl zum / zur Bürgermeister/in statt. Zu den Wahlorganen auf örtlicher Ebene gehört die Gemeindewahlleitung (Gemeindewahlleiter/in sowie stellvertretende/r Wahlleiter/in).
§ 9 Abs. 1 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt, dass jeweils der Bürgermeister Wahlleiter ist. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.
Gemäß § 9 Abs. 3 können abweichend
von Abs. 1 als Wahlleitung bzw. Stellvertretung im Wahlgebiet wahlberechtigte
Personen oder Bedienstete der Stadt berufen werden.
Ich schlage vor,
Herrn Ersten Stadtrat Lutz
Philipps als Wahlleiter
und
Herrn Stadtrat Michael Kugel als
stellvertretenden Wahlleiter
zu berufen.
(Baxmann)