Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
- Der Einführung eines in der Vorlage Nr.
BV 2018 0649 und der Ergänzungsvorlage BV 2018 0649/1 beschriebenen
Energiesparmodells an Schulen wird, unter Vorbehalt der finanziellen
Förderung durch den Projektträger Jülich (PTJ) im Auftrag des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
zugestimmt. Die nötigen Haushaltsmittel für die externe Beauftragung zur
Umsetzung des Energiesparmodells werden ab dem Haushaltsplan 2019
kontinuierlich zur Verfügung gestellt.
- Die Haushaltsmittel zur finanziellen
Beteiligung der teilnehmenden Schulen in Höhe von durchschnittlich jeweils
1.000 € pro Schule und Jahr sollen über den Haushaltsplan 2020
kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.
- Die in der Vorlage BV 2018 0649/1
beschriebenen Haushaltsmittel für ein „Starterpaket“ sollen im
Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt und Begründung:
Es hat eine Korrektur der in der Vorlage BV 2018 0649 durch einen externen Dienstleister veranschlagten Kosten stattgefunden. In der Vorlage BV 2018 0649 wurden die Gesamtkosten für die Beauftragung eines Dienstleisters für die Einführung eines Energiesparmodells in Schulen mit insgesamt 149.000€ angegeben. Über die Haushaltsjahre 2019 – 2022 sollten anteilig 32.000€ auf 2019 und je 39.000€ auf die Jahre 2020-2022 entfallen. Aufgrund der Korrektur wird nun von maximalen Gesamtkosten für die Beauftragung eines Dienstleisters von 75.000€ über die Haushaltsjahre 2019 – 2022 ausgegangen.
In der folgenden Tabelle finden Sie genauere Informationen zu den Kosten, dem zu leistenden Eigenanteil der Stadt Burgdorf und den nötigen Energieeinsparungen in den Schulen, um eine jährliche Amortisation des Eigenanteils in Bezug auf die Energiekosten des Jahres 2015 zu ermöglichen.
Jahr |
Kosten Beauftragung
Dienstleister |
Prämien |
Gesamtkosten (Haushalt) |
Eigenanteil
von Gesamtkosten |
Benötigte
Einsparung für eine jährliche Amortisation des Eigenanteils* |
2019 |
15.000
€ |
0 € |
15.000 € |
1.500 € |
0,35 % |
2020 |
22.500
€ |
7.000 € |
29.500 € |
9.250 € |
2,15 % |
2021 |
22.500
€ |
7.000 € |
29.500 € |
9.250 € |
2,15 % |
2022 |
15.000
€ |
7.000 € |
22.000 € |
8.500 € |
1,97 % |
*in Bezug auf die Energiekosten der Schulen aus dem Jahr 2015
Des Weiteren wird wie in der Vorlage BV 2018 0649 empfohlen die nötigen Haushaltsmittel für ein „Starterpaket“ im Jahr 2020 zu Verfügung zur stellen. Dabei handelt es sich um Sachausgaben für die pädagogische Arbeit oder Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen an den teilnehmenden Schulen. Die Förderung eines Starterpakets kann zusätzlich zu dem Energiesparmodell in Schulen in den ersten 18 Monaten des Bewilligungszeitraumes beantragt werden. Die Förderquote liegt dabei bei 62% mit einer Mindestzuwendung von 5.000€ und einem Investitionsvolumen von mindestens ca. 8.000€.
(Baxmann)