Betreff
Namensgebung IGS Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0668
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die IGS Burgdorf führt den Namen „Rudolf-Bembenneck-Schule“.      

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.05.2018 hat die IGS Burgdorf mitgeteilt, dass der Schulvorstand beschlossen hat, die IGS Burgdorf nach Rudolf Bembenneck zu benennen (Schreiben als Anlage beigefügt).

 

Dieser Vorschlag ist übereinstimmend mit dem Ergebnis des Arbeitskreises „Eine bleibende Erinnerung an Rudolf Bembenneck“.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport haben sich diesem Vorschlag in der Sitzung am 13.08.2018 einvernehmlich angeschlossen.

 

Im Hinblick auf die Namensgebung kann nach § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule, dieser einen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule, der hier mit Schreiben vom 23.05.2018 mitgeteilt wurde, hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Zuständiges Organ für die Entscheidung über die Benennung der IGS ist der Verwaltungsausschuss; es wird empfohlen, die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Rat vorzulegen.   

 

 

(Baxmann)