Betreff
Bebauungsplan Nr. 8-5/1 "Gewerbegebiet Hülptingsen 3", Satzung
Bezugsvorlage 2007 0096 (Entwurf)
Vorlage
2008 0308
Aktenzeichen
61 26 - 08 5/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Bauausschuss         
     empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2)  Der Verwaltungsausschuss       
     empfiehlt dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

3)  Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 29.11. bis 13.12.2006 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 23.11.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 27.02. bis 27.03.2007 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 22.02.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Kapitel 18 beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ in der Fassung vom 27.02.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-  die Begründung in der Fassung vom 27.02.2008 und

-  die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 1, Kapitel 9 wiedergegeben ist.

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 13.02.2007 hat der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 27.02.2007 bis zum 27.03.2007 öffentlich ausgelegen. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Die von den beteiligten Behörden eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 18.4 der Begründung wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen worden. Stellungnahmen von Bürgern gingen nicht ein.

Die Industrie- und Handleskammer (IHK) hat in ihrer Stellungnahme erneut auf die Unbestimmtheit der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 b des Entwurf hingewiesen. Bereits zum Vorentwurf des Bebauungsplans hatte die IHK auf die Unbestimmtheit des in der Festsetzung verwendeten Begriffs ’innenstadtrelevant’ aufmerksam gemacht (vgl. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag in Kapitel 18.2 der Begründung).

Festsetzung im Bebauungsplan-Entwurf:

1.1   Im „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig.
Sie können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn

   a) sie nach Art und Umfang im eindeutigen Zusammenhang mit der Produktion oder Be- und Verarbeitung von Gütern einschließlich Reparatur- und Service­leistungen stehen und ihre Fläche einen untergeordneten Anteil des Betriebsgrundstückes einnimmt oder

   b) nachweislich überwiegend Produkte angeboten werden, die nicht innenstadtrelevant sind

       (§ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO).

Anlässlich der nochmaligen Stellungnahme der IHK wurde der Abwägungsvorschlag zum Vorentwurf überprüft. Ergebnis war, dass die in Aussicht gestellte spätere erneute Änderung des Bebauungsplans, mit dem Ziel eine Sortimentsliste beizufügen, zu Entschädigungsansprüchen führen könnte, da innerhalb von sieben Jahren ab Zulässigkeit eine Nutzung aufgehoben würde. Daher wurde in Abstimmung mit dem Bauausschuss (Mitteilung in der Sitzung am 16.04.2007) die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zeitlich hinter die Fertigstellung des Einzelhandels­konzepts zurückgestellt. Nachdem das Einzelhandelskonzept am 13.12.2007 vom Rat beschlossen wurde, konnte die textliche Festsetzung 1.1 b nun konkretisiert und die Burgdorfer Sortimentsliste ergänzt werden.

Ergänzt wurde aufgrund eines Verdachts auf Vorkommen von Bodendenkmalen (Siedlungsspuren aus der vorrömischen Eisenzeit aus den Jahrhunderten v. Chr. Geb.) und auf Empfehlung des niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege auch ein Hinweis zur Anzeige-/Genehmigungspflicht von Erdarbeiten sowie ein allgemeingültiger Hinweis zur Anzeigepflicht ur- und frühgeschichtlicher Bodenfunde nach dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.

Änderungen an der Planzeichnung erfolgten nicht.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ damit als Satzung beschlossen werden.

Zu Berichten ist noch, dass zwischenzeitlich im Planteil B bereits ein gewerbliches Bauvorhaben auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) realisiert wurde.

 

 

Anlagen:

§         Bebauungsplan Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ (Stand 27.02.2008)

§         Begründung zum Bebaungsplan Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hüptingsen 3“     
(Stand 27.02.2008)