Betreff
Bebauungsplan 0-87/1 "Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt", Entwurf
Vorlage
BV 2018 0658
Aktenzeichen
61 26 - 00 87/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ wird zugestimmt.

2.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.    

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf fasste am 23.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB und stimmte dem Vorentwurf am 29.05.2018 zu. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 11.06.2018 bis 25.06.2018 im Rathaus IV der Stadt Burgdorf sowie über das Internet statt. Vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 fand außerdem die frühzeitige Beteiligung der Behörden statt.

 

Aus der Öffentlichkeit ist die Stellungnahme eines Anwohners der Sylter Straße eingegangen. Hierbei wurde unter anderem auf die Erschließungssituation, das Mehrfamilienhaus und die Nutzung der östlichen Dreiecksfläche eingegangen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

 

Von den Behörden sind zehn Stellungnahmen eingegangen, von denen vier konkrete Hinweise zu dem Bebauungsplan enthielten. Die weiteren sechs teilten mit, dass keine Betroffenheit vorliege. Es wurden Anmerkungen zu Regionalplanung, Brandschutz, Abfallentsorgung und zu Ver- und Entsorgungsleitungen gemacht.

 

Änderungen des Entwurfs zum Bebauungsplan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ gegenüber dem Vorentwurf sind überwiegend Klarstellungen bei der Formulierung der textlichen Festsetzungen und redaktionelle Änderungen. In der Planzeichnung wurden inhaltlich zwei Festsetzungen eingearbeitet:

 

1.       Zur Vermeidung von Erschließungsbeiträgen für die Bestandsgebäude an der Sylter Straße wird ein Zufahrtsverbot auf die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche von den südlich angrenzenden Flurstücken festgesetzt.

2.       Die Dreiecksfläche in der Verlängerung der Fläche des Regenrückhaltebeckens wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt, da aufgrund des Zuschnitts ohnehin keine andere Nutzung möglich scheint. Die Fläche grenzt im Norden an den Grünzug zum Ahrbergenweg und im Süden an die Fläche für das Regenrückhaltebecken an. Durch die Verbindung des Grünzuges mit der Fläche des Regenrückhaltebeckens wird eine Pflege der Fläche vereinfacht.

 

 

Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1 und 2) können nun die Verfahrensschritte der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

 

Anlagen:             Entwurf zum B-Plan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“

                               Entwurf zur Begründung zum B-Plan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“   

 

(Baxmann)