Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Als wesentlicher Anlass für die Übernahme der Aufgaben eines Jugendamtes durch die Stadt Burgdorf ist hier die Flüchtlingskrise als Folge des 2. Weltkrieges zu nennen:
„Als Folge der
Kriegsereignisse sind die Aufgaben der Jugendwohlfahrtspflege und der damit
verbundenen Vormundschaften und Pflegschaften so erheblich angestiegen, dass
die Benennung von Vormündern, insbesondere für Flüchtlingskinder, seit langem
Schwierigkeiten macht. Um dem zu begegnen, wurde sowohl seitens der
Stadtverwaltung als auch der Kreisverwaltung die Benennung eines städtischen
Angestellten oder Beamten zum Sammelvormund in Erwägung gezogen“ (Auszug aus
einem internen Aktenvermerk vom 20.11.1947).
Wie dem anliegenden Originalschreiben zu entnehmen ist, hat
die Stadt Burgdorf hier sehr schnell gehandelt, die Einrichtung eines eigenen
Jugendamtes zum 01.01.1948 wurde beschlossen. Aufgrund personeller Engpässe
fand dann die Übernahme der Aufgaben letztlich zum 01.03.1948 statt.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie werden die aktuellen Arbeitsinhalte des Sozialen Dienstes als zentraler Stelle innerhalb des Jugendamtes durch die dort arbeitenden Fachkräfte dargestellt.
Anlage
(Baxmann)