Betreff
Überprüfung der Möglichkeit von Alternativstrecken als Zufahrt zum Baugebiet "An den Hecken"
Vorlage
BV 2018 0651
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten: von 1.000 - 71.000€

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Beschlussvorschlag wird im Rahmen der politischen Beratungen gefasst.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Einleitung

 

Der Anschluss des Baugebietes „An den Hecken“ an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt nach dem Endausbau über die Straßen Peiner Weg und Schwüblingser Weg.

 

Im Zuge der Bauleitplanung wurde auch die Führung des Baustellenverkehrs überdacht.

 

Der Schwüblingser Weg ist voll ausgebaut und dient als einzige Anbindung der Erschließung der Leipziger Straße. Hierüber werden ca. 80 Grundstücke angefahren. Des Weiteren befindet sich im Schwüblingser Weg eine Kita. Die Verlängerung des Schwüblingser Weges ist ein Wirtschaftsweg, die Durchfahrt ist kurz hinter der Einmündung der Leipziger Straße durch Poller unterbunden. Somit ist die Zu- und Abfahrt zum Schwüblingser Weg und zur Leipziger Straße ausschließlich über den Ostlandring möglich. Zusätzlich zum Anliegerverkehr findet morgens und am Nachmittag der Hol- und Bringverkehr der Kita-Kinder statt, so dass zu diesen Spitzenzeiten ein hohes und durch Wende- und Parkvorgänge auch unübersichtliches Verkehrsaufkommen herrscht.

 

Der Peiner Weg ist ab dem Ostlandring nur als Wirtschaftsweg ausgebaut und dient einseitig zur Erschließung von 11 Grundstücken über Zufahrten, die übrigen Grundstücke (Reihenhäuser) sind nur rückwärtig über Gartenzugänge erschlossen. Zu diesem direkten Anliegerverkehr kommen noch einige Fahrzeuge aus dem Baugebiet „In den Kämmern“, da die Calbenser Straße auch einen Anschluss an den Peiner Weg hat.

 

Im Zuge des Straßenendausbaus des Baugebietes „An den Hecken“ ist auch der Ausbau des Peiner Weges zur Abwicklung der zukünftigen Anliegerverkehre und der Verkehre zur bzw. von dem geplanten Familienzentrum am Beginn des Baugebietes erforderlich.

 

Aus diesem Grund ergab die Abwägung, dass der Schwüblingser Weg aufgrund des erheblich höheren Verkehrsaufkommens und des Gefährdungspotenzials der Kita-Kinder durch in das Baugebiet fahrende LKW nicht als Baustellenzufahrt freigegeben werden sollte.

 

Aufgrund der geringen Anzahl von Anliegern und des sowieso erforderlichen Straßenausbaues wurde der Peiner Weg als Baustellenzufahrt ausgewiesen.

 

Durch den sehr trockenen Sommer trat nicht nur die übliche Baulärmbelästigung auf, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Staubentwicklung. Als Reaktion hierauf fährt der städtische Spülwagen seit Wochen durch das Baugebiet und wässert die Straßen.

 

Da der Unmut der Anwohner über diese nicht vorhersehbare Belastung wuchs, wurde im Verkehrsausschuss am 07.06.2018 der TOP „Mögliche Änderung der Zufahrt zum Baugebiet An den Hecken – Aussprache mit den Anliegern des Peiner Weges“ aufgenommen.

 

Am Ende dieser Aussprache wurde die Verwaltung zur Überprüfung von möglichen Alternativstrecken und weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen beauftragt. Diese sind im Einzelnen nachfolgend benannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfaufträge

 

  1. Eine Einbahnstraßenregelung unter Einbeziehung der Immenser Straße/In den Kämmern (Zufahrt oder Abfahrt, beide Varianten).
  2. Öffnung des Schwüblingser Weges als zusätzliche Zufahrt.
  3. Anordnung von 10 km/h im Bereich Peiner Weg (z. Zt. 30 km/h).
  4. Zeitliche Begrenzung für den Schwerlastverkehr (z. B. 8 bis 20 Uhr, werktags).
  5. Schwüblingser Weg in Richtung Rotdornstraße als Zu- oder Abfahrt als Einbahnstraße.

 

Die Punkte 1 bis 5 wurden von der städtischen Tiefbauabteilung in Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde überprüft. Für Punkt 1 wurde zusätzlich die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers der Immenser Straße, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eingeholt. Ein Übersichtslageplan (Anlage 1) zeigt das Baugebiet und die möglichen Zufahrten dorthin. Die Ergebnisse der Überprüfung möchte ich nachfolgend erläutern.

 

 

Zu 1.  Die Streckenführung dieser Variante ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Einer Einbahnstraßenregelung würde die NLStBV nur zustimmen, wenn diese von der Immenser Landstraße in Richtung Peiner Weg führen würde. Das Abbiegen von Baustellenfahrzeugen, überwiegend LKW, wäre bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Immenser Landstraße ungefährlicher als ein Einbiegen der Fahrzeuge auf die Immenser Landstraße.

 

Aus diesem Grund scheidet die Ausweisung einer Einbahnstraße vom Peiner Weg zur Immenser Landstraße wegen der fehlenden Zustimmung des Straßenbaulastträgers aus.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße von der Immenser Landstraße zum Peiner Weg, hätte folgende Auswirkungen für die einzelnen Straßen und Anlieger:

 

Der Wirtschaftsweg In den Kämmern ist die Erschließungsstraße für die JVA und die hier bzw. am Peiner Weg anliegenden landwirtschaftlichen Betriebe und die von dort zu bewirtschaftenden Ackerflächen.

 

Wenn die Straße In den Kämmern nicht mehr gegenläufig befahren werden kann, muss auch der landwirtschaftliche Verkehr in Richtung Burgdorf und alle Verkehre einschließlich Lieferfahrzeugen zur JVA über den Peiner Weg abfahren. Die Entlastung des Peiner Weges durch die Verringerung der Baustellenverkehre in das Baugebiet, würde durch die zusätzlichen Fahrten des landwirtschaftlichen Verkehrs und von der JVA relativiert.

 

Des Weiteren muss damit gerechnet werden, dass bei einer durchgängigen Befahrbarkeit von der Immenser Landstraße über den Peiner Weg zum Ostlandring, diese Strecke auch zur Umfahrung der Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring genutzt werden wird, besonders auch von Durchgangsverkehren bei Staus auf den Autobahnen.

 

Hier ist die Verkehrsreduzierung der Baustellenverkehre gegenüber den zusätzlichen Verkehren mit den damit verbundenen Umwegen und Zeitverlusten der Landwirte und der zur JVA Fahrenden und des zusätzlichen Durchfahrtsverkehrs abzuwägen.

 

Falls der Weg In den Kämmern aufgrund der o.g. Erschließungsfunktion für die JVA und die landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin gegenläufig befahren werden soll, ist dieser aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von 3,50 m für den zusätzlichen Baustellenverkehr mit Ausweichflächen in Asphaltbauweise für Begegnungsverkehr auszustatten, die nach Beendigung der Hochbautätigkeiten wieder zurückzubauen sind.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 11.000 €. Zusätzlich sind Ausbesserungsarbeiten an den Banketten durch den städtischen Bauhof einzurechnen. Hierfür werden Kosten in Höhe von 6.000 € veranschlagt.

 

Der verlängerte Peiner Weg ist mit Schotter befestigt. Es muss davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen eine neue Schotterdeckschicht aufgebracht werden muss. Die Kosten liegen bei ca. 10.000 €. Auch hier sind Kosten des Bauhofes für Schlaglochausbesserungsarbeiten einzuplanen. Diese belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 11.000 €.

 

Somit ist bei einer Ausweisung dieser Strecke als Baustellenzufahrt mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 38.000 € zu rechnen.

 

 

Zu 2.  Wie schon in der Einleitung beschrieben, muss die Verkehrssicherheit für die Kita-Kinder berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wurde, wie schon anfangs beschrieben, der Schwüblingser Weg nicht als Baustellenzufahrt geöffnet. Vorstellbar wäre allerdings, wie seitens der Verwaltung auch schon vorgeschlagen, eine Öffnung des Schwüblingser Weges in Richtung Baugebiet nur für PKW-Verkehr (Durchfahrtsbreite ca. 2,50 m). Es ist so zwar nicht auszuschließen, dass auch kleinere Baufahrzeuge hier durchfahren würden, aber für Lkw wäre es nicht möglich. Diese bauliche Maßnahme sollte durch die Aufstellung eines LKW-Verbotsschildes (über 3,5 t) am Ostlandring und in Gegenrichtung aus dem Baugebiet kommend, ergänzt werden. Die Kosten hierfür würden bei ca. 1.800 € liegen.

 

 

Zu 3.  Die Anordnung von 10 km/h-Schildern ist möglich. Aufgrund der Einmündung der Calbenser Straße, an der das Zeichen beidseitig zu wiederholen ist, sind vier 10 km/h-Schildern aufzustellen. Die Tempo 30-Zone im Peiner Weg würde für die Bauzeit aufgehoben werden. Zu Verdeutlichung sollte in der Calbenser Straße (Verkehrsberuhigter Bereich) ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) aufgestellt werden. Bei einer Ausfahrt aus diesem Bereich muss der Fahrzeugführer sowieso den Verkehrsteilnehmern im Peiner Weg Vorfahrt gewähren, aber aufgrund der geänderten Verkehrsführung und des nicht geringen LKW-Verkehrs sollte hier dieses Zeichen mit angeordnet werden. Somit müssten insgesamt fünf Verkehrszeichen aufgestellt werden. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 1.000 € belaufen.

 

 

Zu 4.  Ein Sonntagsfahrverbot für LKW ist im Peiner Weg schon angeordnet worden. Aufgrund der generell langen Lieferzeiten für Schilder sind diese noch nicht vollständig da und konnten somit noch nicht aufgestellt werden. Sollte es sich als sinnvoller erweisen, kann das Zusatzschild auch von sonntags auf Zeiten an Werktagen geändert werden.

 

 

Zu 5.  Diese Streckenführung ist in Anlage 3 dargestellt. Für die Einrichtung als Einbahnstraße muss man ebenfalls, wie schon unter Punkt 1. beschrieben, die Umwege und zeitlichen Verluste der Anliegerverkehre, sowohl zur Wohnbebauung als auch zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen abwägen.

 

         Unabhängig davon, stellt sich eine Einbahnstraßenführung von der Straße In den Höfen in das Baugebiet aufgrund der nicht klar erkennbaren Wegeführung als schwierig dar.

 

         Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese Wege jetzt schon vom Baustellenverkehr genutzt werden, da sie für den allgemeinen Verkehr offen sind, es ist keine Sperrung oder Reduzierung auf landwirtschaftlichen Verkehr vorhanden.

 

         Da die Wege in einem schlechten baulichen Zustand sind, muss auch hier die Erneuerung der Deckschicht und die Unterhaltung der Wege während der Bauzeit durch den Bauhof, wie auch bei der Variante unter Punkt 1 beschrieben, eingerechnet werden.

 

         Hierfür werden Kosten von ca. 22.000 € für die Verlängerung des Schwüblingser Weges und für die Wegeverbindung Rotdornstraße/Hirtenweg (Asphaltdeckschicht) ca. 49.000 € kalkuliert. Somit würden für diese Streckenführung Gesamtkosten in Höhe von ca. 71.000 € anfallen.

 

Von einem Bürger wurde im Ausschuss am 07.06.2018 der Wunsch geäußert, beim Einbiegen von der Rotdornstraße in die Straße Vor den Höfen ein Rechtsfahrgebot anzuordnen.

 

 

Schlussbemerkung

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Punkte 3. und 4. relativ zügig und kostengünstig umzusetzen wären, die Punkte 1. und 5. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind und bei Punkt 2. die Verkehrssicherheit der Kita-Kinder zu berücksichtigen ist.

 

Es wird gebeten, im Rahmen der Diskussion im Fachausschuss entsprechende Beschlussvorschläge zu formulieren.

 

(Baxmann)