Betreff
Einführung eines Energiesparmodells in Schulen
Vorlage
BV 2018 0649
Aktenzeichen
53.031
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Einführung eines in der Vorlage Nr. BV 2018 0649 beschriebenen Energiesparmodells an Schulen wird, unter dem Vorbehalt der finanziellen Förderung durch den Projektträger Jülich (PTJ) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugestimmt. Die nötigen Haushaltsmittel für die externe Beauftragung zur Umsetzung des Energiesparmodells werden ab dem Haushaltsplan 2019 kontinuierlich zur Verfügung gestellt.

 

2.    Die Haushaltsmittel zur finanziellen Beteiligung der teilnehmenden Schulen in Höhe von durchschnittlich jeweils 1.000€ pro Jahr sollen über den Haushaltsplan 2020 kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 29.09.2016 hat der Rat der Einführung eines in der Vorlage Nr. 2016 1118 einschließlich der Anlage beschriebenen Energiesparmodells an Schulen, unter dem Vorbehalt der finanziellen Förderung durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugestimmt. Ab dem Haushaltsplan 2018 sollten auch die Haushaltsmittel zur finanziellen Beteiligung der teilnehmenden Schulen an den eingesparten Energiekosten kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.

Zu einer Erstellung von Absichtserklärungen mit den Schulen und einer Antragstellung beim Projektträger Jülich ist es jedoch nicht gekommen.

 

Nun soll ein neuer Anlauf unternommen werden, um den Schülern, Lehrern und Hausmeistern an den Schulen in Burgdorf auf der einen Seite ein wertvolles pädagogisches Bildungsangebot zum sparsamen Umgang mit Energie zu bieten und gleichzeitig den hohen Strom- und Wärmeverbrauch der Schulen zu reduzieren. So standen im Jahr 2015 allein die kommunalen Schulen für ca. 60% des Wärmeverbrauchs, ca. 33% des Stromverbrauchs und insgesamt ca. 431.000€ der Energiekosten der städtischen Liegenschaften.

 

Durch eine persönliche Ansprache der Schulleiter nach den Sommerferien und ggf. auch die Vorstellung des Vorhabens bei Lehrerkonferenzen soll nun für eine breitere Teilnahme unter den Schulen geworben werben. So konnten Klimaschutzmanager von anderen Kommunen aus der Region Hannover berichten, dass sich in den Kollegien der Schulen häufig LehrerInnen finden ließen, welche sich bereiterklärten, dieses zukunftsweisende Projekt zu unterstützen. Mögliche Hemmnisse durch zusätzlichen Koordinationsaufwand für SchulleiterInnen konnten so überwunden werden. 

 

Als neuer Starttermin für das Energiesparmodell in Schulen wird mit etwas Vorlaufzeit das Schuljahr 2019/2020 anvisiert. Mit dem Ratsbeschluss und den Absichtserklärungen der Schulen soll Anfang November 2018 der Antrag beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Mit der Wahl des Aktivitätsprämienmodells zur Prämienverteilung soll der organisatorische Aufwand möglichst gering gehalten werden.

 

Ein unverbindliches Richtpreisangebot der Klimaschutzagentur Region Hannover vom 07.06.2018 hat Kosten von 32.000€ im ersten Jahr und jeweils 39.000€ in den drei Folgejahren für die Beauftragung zur Umsetzung des Energiesparmodells an den zukünftig sieben kommunalen Schulen in Burgdorf ergeben. In der Vorlage Nr. 2016 1118 wurden die Kosten nach ersten Schätzungen mit 25.000€ für 4 Jahre beziffert.

 

In den Haushaltsjahren 2016 und 2018 wurden 11.200€ als Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen eingestellt. Zusätzlich wurden auf der Ertragsseite für eine mögliche Förderung dieses Projektes 5.000€ eingetragen. Im Haushaltsjahr 2017 waren sogar 18.200€ als Ausgaben und 12.000€ als Ertrag in den Haushalt gestellt. Der Eigenanteil für Klimaschutzmaßnahmen lag insgesamt jeweils bei 6.200€. Der Rat hat am 29.09.2016 ebenfalls die Einstellung von jährlich 10.000€ für Prämienzahlungen bei zehn teilnehmenden Schulen beschlossen.

 

Der Bund gewährt bei finanzschwachen Kommunen für die Einführung eines Energiesparmodells in Schulen eine Förderquote von 90%. Somit beträgt trotz der gestiegenen Gesamtkosten der verbleibende Eigenanteil für die Beauftragung eines Dienstleisters für die Stadt Burgdorf nur 3.200€ im ersten Jahr und jeweils 3.900€ in den drei Folgejahren. Da die Gesamtzahl der Schulen auf sieben sinkt, wird auch die Prämienzahlung maximal 7.000€ umfassen.

 

Es zeigt sich, dass trotz der gestiegenen Gesamtkosten der verbleibende Eigenanteil der Stadt Burgdorf für die externe Beauftragung und Prämienzahlung sinkt. Zur Deckung des Eigenanteils ist in Bezug auf die Energiekosten der Schulen aus dem Jahr 2015 lediglich eine Einsparung ich Höhe von max. 2,53% notwendig. Laut den Recherchen für die Vorlage Nr. 2016 1118 ist jedoch mit Einsparungen von mindestens 5-10% durch das veränderte Nutzerverhalten zu rechnen.

 

Es wird ebenfalls angestrebt für das Jahr 2020 die Förderung eines „Starterpakets“ – wie in Vorlage Nr. 2016 1118 beschrieben – zu beantragen, um zusätzliche Unterrichtsmaterialien zu dieser Thematik zu beschaffen oder ggf. geringinvestive Maßnahmen zur Energieeinsparung an den Schulen durchzuführen.

 

Es wird empfohlen, die nötigen Haushaltsmittel für die Einführung eines Energiesparmodells in Schulen ab dem Haushaltsplan 2019 zur Verfügung zu stellen. Insbesondere der gesunkene Eigenanteil der Stadt Burgdorf im Vergleich zu dem Ratsbeschluss vom 29.09.2016 (Vorlage Nr. 2016 1118) spricht für eine erneute Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

(Baxmann)