Bezugsvorlage 2018 0644 4. Änderung Bebauungsplan 0-11 ..., Entwurf
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen
Vertrag zur Realisierung des Bauvorhabens der Deutschen Reihenhaus im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 0-11/4
„Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ abzuschließen.
Sachverhalt:
Mit der Bezugsvorlage 2018 0644 wird der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans 0-11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan. Die Regelungen des anliegenden städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB ergänzen die Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Realisierung der Bauvorhaben der Deutschen Reihenhaus (DRH). Er umfasst im Wesentlichen Regelungen:
- zu Planungskosten,
- zum geplanten Wohnungsbauvorhaben (Anzahl der Reihenhäuser, Anzahl der Stellplätze, Ausstattung der Freiflächen),
- zur Herstellung der privaten Erschließungsanlagen,
- zur Durchführung der Bodensanierung und Herstellung des Baugrundes.
Anlage:
- Städtebaulicher
Vertrag zwischen Stadt Burgdorf und DRH, Stand 02.08.2018
Bestandteil des städtebaulichen Vertrags sind die folgenden Anlagen:
Anlage 1 Lageplan des Vertragsgebiets
Anlage 2 Entwurf
der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 0-11/04
(Anlage 2
entnehmen Sie bitte der Vorlage BV 2018 0644)
Anlage 3 Bebauungskonzept
(Variante XI vom 19.03.2018)
einschließlich
Hauskonzepte der DRH
Anlage 4a Freiflächenplan
Anlage 4b Plan Gemeinschaftsplatz
Anlage 5 Erschließungsplan einschl. Straßenaufbau und –oberflächen
(Baxmann)