Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im April 2016 wurde im Bauausschuss der Stadt Burgdorf
das Projekt der HELMA Wohnungsbau GmbH vorgestellt. Der Entwurf sah hierbei
eine Mischung aus Wohnbebauung im Innenbereich sowie eine teils gewerbliche
Nutzung im westlichen Bereich vor.
Dieser städtebauliche Entwurf der HELMA Wohnungsbau
GmbH wurde z.T. in Absprache mit der Stadt Burgdorf im Verlauf der Zeit
geändert und an die Anforderungen, die sich aus dem Standort ergeben (Nähe zur
Bahnlinie, Mischgebiet, Stellplatzbedarf), angepasst.
Ende 2017 reichte die HELMA Wohnungsbau GmbH einen
vollständig überarbeiteten Entwurf bei der Stadt Burgdorf ein. Von Seiten der
Stadtverwaltung Burgdorf ergaben sich allerdings wesentliche Punkte, die einer
weiteren Überarbeitung bedurft hätten. Unter anderem zählte dazu die Art der
baulichen Nutzung. Der Entwurf sah in dem Plangebiet eine ausschließliche
Nutzung als Wohngebiet vor, wenngleich aufgrund der städtebaulichen Struktur in
der Umgebung und der bestehenden Lärmemissionen von einem Mischgebiet
ausgegangen werden muss. Darüber hinaus wurde Anpassungsbedarf im Hinblick auf
die geforderten Stellplätze, die Anzahl und Lage der Zufahrten in das
Baugebiet, die Abstandsflächen der Gebäude untereinander sowie der
Höhenentwicklung der geplanten Gebäude gesehen. Diese Anforderungen wurden dem
Unternehmen mitgeteilt.
Daraufhin teilte die HELMA Wohnungsbau GmbH im April
2018 mit, dass das Projekt nicht weiter verfolgt wird. Konkrete Konzepte für
die Entwicklung der Fläche liegen derzeit nicht vor. Es werden jedoch Gespräche
mit Interessenten geführt.
Anlage: Städtebauliches
Konzept, HELMA, November 2017
(Baxmann)