Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die
dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte 1. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Ursprungsvorlage 2018 595 „1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf“ sowie die zu dieser Vorlage ergangene Ergänzungsvorlage 2018 595/1.
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2018 mit beiden Vorlagen befasst und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die bisherige Geschwisterermäßigung beizubehalten. D.h., die Regelung zur Geschwisterermäßigung findet auch dann Anwendung, wenn ein oder mehrere Kinder beitragsbefreit sind.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, eine Gebühr für in Anspruch genommene Betreuungszeiten, die acht Stunden übersteigen, zu erheben. Die empfohlene Gebührenhöhe kann der nachfolgenden tabellarischen Übersicht entnommen werden.
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tägliche
Betreuungszeit |
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Stufe |
Einkommensgruppe |
0,5 Std. |
1. Std. |
1,5 Std. |
2 Std. |
1 |
bis Einkommens-grenze |
15,00 € |
30,00 € |
45,00 € |
60,00 € |
2 |
bis 25% über Einkommensgrenze |
15,50 € |
31,00 € |
46,50 € |
62,00 € |
3 |
bis 50% über Einkommensgrenze |
16,50 € |
33,00 € |
49,50 € |
66,00 € |
4 |
bis 75% über Einkommensgrenze |
17,50 € |
35,00 € |
52,50 € |
70,00 € |
5 |
bis 100% über Einkommensgrenze |
19,50 € |
39,00 € |
58,50 € |
78,00 € |
6 |
mehr als 100% über Einkommensgrenze (Regelgebühr) |
22,50 € |
45,00 € |
67,50 € |
90,00 € |
Die als Anlage 1 beigefügte Fassung der 1. Änderungssatzung beinhaltet die im Verwaltungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen.
(Baxmann)