Betreff
Rückübertragung der Aufgabe Unterhaltssicherung an die Region Hannover
Vorlage
2008 0303
Aktenzeichen
10-020-24.1 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Land Niedersachsen zu beantragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf die Region Hannover zurück zu übertragen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 20.12.2001 beauftragte der Rat den Stadtdirektor gem. § 1 Satz 2 der ‚Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht’ (Allgemeine Zuständig-VOKom) i.d.F. der Änderung vom 08.11.2000 einen Antrag gegenüber der Bezirksregierung zu stellen, nach der die Zuständigkeit nach Satz 1 Nr. 13 der ‚Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht’ die Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf die Stadt Burgdorf übertragen wird.

 

Auf entsprechenden Antrag vom 11.01.2002 der Stadt Burgdorf an die Bezirksregierung Hannover, wurde mit Bescheid vom 01.03.2002 mit Wirkung vom 01.06.2002 der Stadt Burgdorf die Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) übertragen.

 

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden an Soldatinnen und wehrpflichtige Soldaten und Personen, die eine Wehrübung ableisten, oder ihre Familien gewährt. Aufgrund der relativ geringen Fallzahl wurde die Aufgabe einer Mitarbeiterin zusätzlich übertragen. Wie die Fachabteilung mitteilt, sind die Fallzahlen insgesamt sehr gering und nehmen in letzter Zeit weiter ab. Dem gegenüber steht ein umfangreiches Regelungswerk für die einzelnen Leistungen. Da die Anträge auch nur mit größerem zeitlichen Abstand eingehen, ist nicht nur eine umfangreiche Prüfung jedes Einzelfalles erforderlich, sondern müssen teilweise grundlegende Dinge immer wieder neu erarbeitet werden.

 

Im Zusammenhang mit einer Überprüfung der Arbeit durch die Aufsichtsbehörde (Region Hannover) wurde festgestellt, dass in fast allen Fällen Korrekturen vorzunehmen sind. Auch der Prüfer führt das auf die geringe Fallzahl und die dadurch fehlende Routine zurück. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, das Aufgabengebiet ‚Unterhaltssicherung’ an die Region Hannover zurückzugeben. Damit ginge zwar für die - relativ wenigen - Antragssteller die Ortsnähe verloren. Dem gegenüber stände bei der Region Hannover eine zügigere und routiniertere Bearbeitung der Anträge.

 

Auch der Prüfer, der als Sachbearbeiter bei der Region Hannover die Fälle übernehmen müsste, hat in einem Gespräch Zustimmung zur Übernahme signalisiert.

 

Aufgrund der aufgezeigten Problematik bei der Wahrnehmung der Aufgabe Unterhaltssicherung’ wird vorgeschlagen, beim Land Niedersachsen zu beantragen, die Aufgabe ‚Unterhaltssicherung’ auf die Region Hannover zurück zu übertragen.