Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt, für die Dauer von 6 Jahren
Herrn Ingo Bähre zum Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Hülptingsen und
Herrn Jörg Ehrhardt zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Hülptingsen hat am 11.01.2008 den Ersten Hauptlöschmeister Ingo Bähre, geb. 14.04.1971, wohnhaft Vor den Höfen 28 a, 31303 Burgdorf für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Herr Bähre hat derzeit das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hülptingsen inne. Er ist bereit, das Amt des Ortsbrandmeisters wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Durch
die Wahl des Ingo Bähre ist das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters neu
zu besetzen. In der gleichen Sitzung wurde der Hauptfeuerwehrmann Jörg
Ehrhardt, geb. 08.01.1979, wohnhaft Vor den Höfen 5, 31303 Burgdorf für die
Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen
vorgeschlagen.
Er ist bereit, das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters wahrzunehmen. Auch Herr Ehrhardt erfüllt die für die Ernennung erforderlichen Voraussetzungen.
Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmungen des Regionsbrandmeisters liegen vor.