Betreff
Wahl einer stellv. Ortsbürgermeisterin oder eines stellv. Ortsbürgermeisters
Vorlage
0033/06/16.WP
Aktenzeichen
10 - Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

Sachverhalt und Begründung:

 

In analoger Anwendung des § 43 Abs. 2 NGO i.V.m. § 55 f Abs. 4, § 55 b Abs. 4 bis 6 und hier insbesondere § 55 b Abs. 4 S. 3 NGO wählen die Ortsräte aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters mit der Bezeichnung ‚stellvertretende Ortsbürgermeisterin’ oder ‚stellvertretender Ortsbürgermeister’.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Für das Wahlverfahren gilt § 48 NGO.

 

Wahlvorschläge sind in den konstituierenden Sitzungen der Ortsräte abzugeben.