Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern/innen -Entgeltordnung Wohnanlage hinter FTZ
Vorlage
BV 2018 0621
Aktenzeichen
50-Ki
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)            Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)            Die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte „1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) in Burgdorf“ wird beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ wurde seitens der Finanzabteilung die Kalkulation neu berechnet.

 

Zur Anpassung der Entgelte ist es notwendig, die Entgeltordnung für die „Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern.

Die übrigen Bestimmungen der Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.

 

In der Gemeinschaftsunterkunft Vor dem Celler Tor 51 betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 165,59 € (bisher: 152,00 €).

 

Die von der Region Hannover geltend gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu machen sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet 383,00 €.

 

Mithin ergibt sich ein Gesamtentgelt von 548,59 € pro Wohnplatz und Monat.

 

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Beratungsfolge wurde gewählt, damit die Entgeltordnung zum 01.07.2018 in Kraft treten kann.

 

 

 

 

Anlage