Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf; -Satzungsrecht-
Vorlage
BV 2018 0620
Aktenzeichen
50-Ki
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)           Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)           Die dieser Vorlage und dem Orginalprotokoll als Anlage 2 beigefügte „ 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Flüchtlingsunterkünfte „Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container)“ sowie „Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck)“ wurden seitens der Finanzabteilung die Gebühren neu berechnet.

 

Zur Anpassung der Gebühren ist es notwendig, die Satzung über die „Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ zu ändern.

Die übrigen Bestimmungen der Ursprungssatzung bleiben unberührt.

 

In der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 43, 43a betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 261,54 € (bisher: 180,50 €),

in der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 29 (Container) betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 738,69 € (bisher: 707,95 €) und

in der Gemeinschaftsunterkunft Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck) betragen die Kosten pro Platz und Monat 662,32 € bei Einzelbelegung und pro Wohneinheit und Monat 2.472,67 € bei Familienbelegung (bisher: 279,00 € / 1.455,00 €).

 

Die Steigerung der Gebührenhöhe bei der Unterkunft Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck) wurde, neben einer leichten Kostenerhöhung, durch zwei wesentliche Faktoren verursacht:

Zum einen ist eine im Jahr 2016 entstandene Unterdeckung in Höhe von 174.936,86 € in der Kalkulation berücksichtigt worden.

Zum anderen wurde die maximale Belegungszahl von 82 Personen auf 56 Personen reduziert.

 

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Beratungsfolge wurde gewählt, damit die Satzung zum 01.07.2018 in Kraft treten kann.

 

 

 

 

 

Anlagen