Sachverhalt und Begründung:
Mit E-Mail vom 17.05.2018 hat der
Ratsvorsitzende, Ratsherr Armin Pollehn, mitgeteilt, dass er das Amt des
Ratsvorsitzenden zur nächsten Sitzung des Rates am 14.06.2018 niederlegt. Herr
Pollehn hat sich bereit erklärt, die Ratssitzung einschließlich des
Tagesordnungspunktes „Wahl der / des Ratsvorsitzenden“ zu leiten.
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG wählt der Rat
die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Vorschlags-
und wahlberechtigt ist jedes Mitglied des Rates, auch der Bürgermeister. Wählbar
ist jedoch nur ein/e Abgeordnete/r.
Die Aufgaben
der/des Vorsitzenden bestehen in der Beteiligung an der Aufstellung der
Tagesordnung, der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der
Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal. Im
Falle der Verhinderung des Bürgermeisters vertritt sie/er diesen bei der
Einberufung des Rates einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung.