Die Stadt Burgdorf beabsichtigt für ihre Friedhöfe im Jahr 2018 eine
Friedhofsentwicklungsplanung durchführen zu lassen. Dementsprechend wurde ein
Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Nach einem Auswahlverfahren wurde der
Auftrag nunmehr an die Firma Planrat (Kassel) vergeben.
Im Gebiet der Stadt Burgdorf gibt es den Stadtfriedhof Burgdorf sowie
die Stadtteilfriedhöfe Beinhorn, Heeßel, Otze, Ramlingen-Ehlershausen,
Schillerslage, Sorgensen-Dachtmissen und Weferlingsen. Diese acht Friedhöfe
werden als eine öffentliche Einrichtung geführt.
Insgesamt handelt es sich um eine
Friedhofsfläche von 128.751 qm. Die durchschnittliche Anzahl der Sterbefälle in
Burgdorf beträgt 330, davon findet ca. die Hälfte der Beisetzungen auf den
städtischen Friedhöfen statt. Ziel ist es, die Bestattungszahlen auf den
Burgdorfer Friedhöfen zu steigern. Die Friedhofentwicklungsplanung soll
aufzeigen, welche Grabarten auf den Burgdorfer Friedhöfen fehlen bzw. ergänzt
werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen.
Folgende
Fragestellungen sind von der Firma zu bearbeiten:
1.
Flächenbedarfsermittlung
Teilweise bestehen Überhangflächen (z. B. Stadtfriedhof Burgdorf,
Stadtteilfriedhof Ramlingen-Ehlershausen), die in diesem Umfang wahrscheinlich
nicht mehr benötigt werden und ggf. reduziert werden können. Dies ist anhand
der bisherigen Bestattungsdaten und der prognostizierten zukünftigen
Bestattungszahlen zu ermitteln / konkretisieren.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu betrachten, ob manche Friedhöfe
Kapazitäten haben, um „Auswärtige“ bestatten zu können bzw. ob eine solche
Öffnung grundsätzlich sinnvoll ist.
1999 wurde festgelegt (Mitteilung im Verwaltungsausschuss), dass auf den
Stadtteilfriedhöfen nur die jeweils ansässigen Einwohner bestattet werden
sollen. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Ob die
Ausnahmeregelungen angepasst werden können, z. B. Beisetzung möglich, sofern
eine ausreichende Anzahl von Gräbern vorhanden ist, ist zu überprüfen.
Die Friedhöfe gelten als eine öffentliche Einrichtung. Daher stellt sich
die Frage, inwiefern unterschiedliche Bestimmungen gelten dürfen.
Sofern bei der Flächenbedarfsermittlung festgestellt wird, dass
Überhangflächen reduziert werden können, ist zu prüfen, welche
Vermarktungschancen in Betracht kommen (Bauland, Waldflächen, Weideland, etc.).
2. Gezielte
Bestattungen / Belegungsstrategie
Wo sind Bestattungen zu konzentrieren oder auszuschließen, um dadurch
Freiflächen zu erhalten, die sinnvoll ausgegliedert oder für andere Grabformen
zur Verfügung gestellt werden können?
3. Umstrukturierung
von Grabfeldern
Wie können alte Grabfelder umstrukturiert werden, um maschinellen
Grabaushub zu ermöglichen sowie Zugänglichkeit und Pflegemöglichkeiten zu
verbessern? Die Wege zwischen den Gräbern sind – insbesondere auf den
Ortsteilen – zu schmal angelegt (in den alten Abteilungen).
4. Wirtschaftliche
Betrachtung der städtischen Friedhöfe
Ist es sinnvoll, dauerhaft alle acht Friedhöfe vorzuhalten bzw. auf fast
allen Friedhöfen (auf sieben von acht) Kapellen zu unterhalten? Hier muss eine
wirtschaftliche Betrachtung erfolgen, um ggf. Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen.
5.
Bestattungsangebot
Ist das bestehende Grabangebot / Bestattungsangebot ausreichend? Was
sollte auf welchem Friedhof vorgehalten werden? Ist ein kombiniertes Angebot
von pflegefreien Anlagen für Urnen und Särge sinnvoll?
6.
Unterhaltungskosten der Friedhöfe
Wie können mittelfristig die Unterhaltungskosten weiter verringert
werden (z. B. durch Gestaltung, Organisation der Rahmenpflege, etc.)?
7. Weitere Aspekte
Neben den wirtschaftlichen Aspekten der Unterhaltung wird auch betrachtet, inwieweit durch Anpassung der Pflege und Anlagengestaltung eine möglichst große Lebensraumvielfalt geschaffen werden kann, um auch den Aspekt des Arten- und Naturschutzes zukünftig weiter zu berücksichtigen.
Weitere
Vorgehensweise:
Zunächst wird das Büro Planrat die vorhandenen Daten sichten und
auswerten und eine Bestandsaufnahme, auch durch Begehungen der Friedhöfe vor
Ort, durchführen.
Am Donnerstag, den 09. August 2018, soll eine gesonderte
Informationsveranstaltung mit Vertretern der Ortsräte, den Ortsvorstehern,
Vertretern des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr
sowie Interessierten Ratsmitgliedern stattfinden (Einladung folgt). Hier wird
die beauftragte Firma einen Einblick in die weiteren Arbeitsschritte geben und
für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.
Im weiteren Verlauf der Planungen sollen Rückmeldungen und Anregungen
aus den einzelnen Ortschaften im Fachbereich Tiefbau, Straßen, Grünflächen bei
Frau Riessler und Frau Krause gesammelt werden. Diese werden dann an das Büro
Planrat weitergegeben. Die Ergebnisse aus der Entwicklungsplanung werden zu
gegebener Zeit in den Gremien präsentiert.
Erste Zwischenergebnisse werden für Oktober erwartet. Die Vorstellung
der Ergebnisse ist zur Zeit für Februar 2019 geplant.