Betreff
Friedhofsentwicklungsplanung Burgdorfer Friedhöfe
Vorlage
M 2018 0604
Aktenzeichen
67.030-2016/001076
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Stadt Burgdorf beabsichtigt für ihre Friedhöfe im Jahr 2018 eine Friedhofsentwicklungsplanung durchführen zu lassen. Dementsprechend wurde ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Nach einem Auswahlverfahren wurde der Auftrag nunmehr an die Firma Planrat (Kassel) vergeben.

 

Im Gebiet der Stadt Burgdorf gibt es den Stadtfriedhof Burgdorf sowie die Stadtteilfriedhöfe Beinhorn, Heeßel, Otze, Ramlingen-Ehlershausen, Schillerslage, Sorgensen-Dachtmissen und Weferlingsen. Diese acht Friedhöfe werden als eine öffentliche Einrichtung geführt.

 

Insgesamt handelt es sich um eine Friedhofsfläche von 128.751 qm. Die durchschnittliche Anzahl der Sterbefälle in Burgdorf beträgt 330, davon findet ca. die Hälfte der Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen statt. Ziel ist es, die Bestattungszahlen auf den Burgdorfer Friedhöfen zu steigern. Die Friedhofentwicklungsplanung soll aufzeigen, welche Grabarten auf den Burgdorfer Friedhöfen fehlen bzw. ergänzt werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen.

 

 

Folgende Fragestellungen sind von der Firma zu bearbeiten:

 

1. Flächenbedarfsermittlung

Teilweise bestehen Überhangflächen (z. B. Stadtfriedhof Burgdorf, Stadtteilfriedhof Ramlingen-Ehlershausen), die in diesem Umfang wahrscheinlich nicht mehr benötigt werden und ggf. reduziert werden können. Dies ist anhand der bisherigen Bestattungsdaten und der prognostizierten zukünftigen Bestattungszahlen zu ermitteln / konkretisieren.

 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu betrachten, ob manche Friedhöfe Kapazitäten haben, um „Auswärtige“ bestatten zu können bzw. ob eine solche Öffnung grundsätzlich sinnvoll ist.

1999 wurde festgelegt (Mitteilung im Verwaltungsausschuss), dass auf den Stadtteilfriedhöfen nur die jeweils ansässigen Einwohner bestattet werden sollen. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Ob die Ausnahmeregelungen angepasst werden können, z. B. Beisetzung möglich, sofern eine ausreichende Anzahl von Gräbern vorhanden ist, ist zu überprüfen.

Die Friedhöfe gelten als eine öffentliche Einrichtung. Daher stellt sich die Frage, inwiefern unterschiedliche Bestimmungen gelten dürfen.

 

Sofern bei der Flächenbedarfsermittlung festgestellt wird, dass Überhangflächen reduziert werden können, ist zu prüfen, welche Vermarktungschancen in Betracht kommen (Bauland, Waldflächen, Weideland, etc.).

 

2. Gezielte Bestattungen / Belegungsstrategie

Wo sind Bestattungen zu konzentrieren oder auszuschließen, um dadurch Freiflächen zu erhalten, die sinnvoll ausgegliedert oder für andere Grabformen zur Verfügung gestellt werden können?

 

3. Umstrukturierung von Grabfeldern

Wie können alte Grabfelder umstrukturiert werden, um maschinellen Grabaushub zu ermöglichen sowie Zugänglichkeit und Pflegemöglichkeiten zu verbessern? Die Wege zwischen den Gräbern sind – insbesondere auf den Ortsteilen – zu schmal angelegt (in den alten Abteilungen).

 

4. Wirtschaftliche Betrachtung der städtischen Friedhöfe

Ist es sinnvoll, dauerhaft alle acht Friedhöfe vorzuhalten bzw. auf fast allen Friedhöfen (auf sieben von acht) Kapellen zu unterhalten? Hier muss eine wirtschaftliche Betrachtung erfolgen, um ggf. Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

5. Bestattungsangebot

Ist das bestehende Grabangebot / Bestattungsangebot ausreichend? Was sollte auf welchem Friedhof vorgehalten werden? Ist ein kombiniertes Angebot von pflegefreien Anlagen für Urnen und Särge sinnvoll?

 

6. Unterhaltungskosten der Friedhöfe

Wie können mittelfristig die Unterhaltungskosten weiter verringert werden (z. B. durch Gestaltung, Organisation der Rahmenpflege, etc.)?

 

7. Weitere Aspekte

Neben den wirtschaftlichen Aspekten der Unterhaltung wird auch betrachtet, inwieweit durch Anpassung der Pflege und Anlagengestaltung eine möglichst große Lebensraumvielfalt geschaffen werden kann, um auch den Aspekt des Arten- und Naturschutzes zukünftig weiter zu berücksichtigen.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

Zunächst wird das Büro Planrat die vorhandenen Daten sichten und auswerten und eine Bestandsaufnahme, auch durch Begehungen der Friedhöfe vor Ort, durchführen.

Am Donnerstag, den 09. August 2018, soll eine gesonderte Informationsveranstaltung mit Vertretern der Ortsräte, den Ortsvorstehern, Vertretern des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr sowie Interessierten Ratsmitgliedern stattfinden (Einladung folgt). Hier wird die beauftragte Firma einen Einblick in die weiteren Arbeitsschritte geben und für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.

Im weiteren Verlauf der Planungen sollen Rückmeldungen und Anregungen aus den einzelnen Ortschaften im Fachbereich Tiefbau, Straßen, Grünflächen bei Frau Riessler und Frau Krause gesammelt werden. Diese werden dann an das Büro Planrat weitergegeben. Die Ergebnisse aus der Entwicklungsplanung werden zu gegebener Zeit in den Gremien präsentiert.

Erste Zwischenergebnisse werden für Oktober erwartet. Die Vorstellung der Ergebnisse ist zur Zeit für Februar 2019 geplant.