Betreff
Wahl BürgermeisterIn 2019 - Festlegung des Wahltermins
Vorlage
BV 2018 0591
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Burgdorf wird am 26. Mai 2019 in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr durchgeführt. Eine ggf. erforderliche Stichwahl wird am 16. Juni 2019 ebenfalls in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr durchgeführt.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Alfred Baxmann endet am 31. Oktober 2019.

 

Gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Vorschriften des NKomVG über die Direktwahl gewählt.

 

Die Wahlzeit von Herrn Baxmann betrug 8 Jahre und endet nach dem 30.10.2014. Damit gilt § 80 Abs. 8 NKomVG, so dass die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit von Herrn Baxmann stattfindet. Die künftige Bürgermeisterin / der künftige Bürgermeister wird gemäß § 80 Abs. 3 Nr. 3 NKomVG für die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten gewählt (01.11.2019 – 31.10.2026).

 

Gemäß § 45b Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) findet die einzelne Direktwahl an einem Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Direktwahlen sind nach § 2 Abs. 6 NKWG die Wahl und die Abwahl der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten. Eine einzelne Direktwahl ist die Wahl, die nicht zu einem von der Landesregierung einheitlich bestimmten Termin stattfindet.

 

In 2019 ist somit die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Burgdorf durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf bestimmt gemäß § 45b Abs. 2 NKWG den Wahltag der einzelnen Direktwahl.

 

Am 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Es bietet sich an, diesen Termin auch für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters festzulegen. Damit kann ein zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand für die Wahl vermieden werden. Der Wahltermin liegt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate vor dem Ablauf der Amtszeit von Herrn Baxmann.

 

Gleichzeitig ist mit dem Wahltermin auch der Termin für eine ggf. notwendige Stichwahl festzulegen. Gemäß § 45b Abs. 3 NKWG ist die Stichwahl am zweiten Sonntag nach dem Tag der Direktwahl durchzuführen. Der Rat kann einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn besondere Umstände dieses erfordern.

 

Die Region Hannover hat dazu folgendes mitgeteilt:

 

„Soweit Sie beabsichtigen, die Hauptwahl am 26.05.2019 abzuhalten, würde eine eventuell notwendige Stichwahl regulär auf den Pfingstsonntag fallen. Ich möchte daher darauf hinweisen, dass die Vertretung nach § 45 b Abs. 3 Satz 2 NKWG in diesem Fall einen anderen Sonntag bestimmen kann. Soweit Städte und Gemeinden in der Region Hannover von einer vergleichbaren Konstellation schon einmal betroffen waren, wurde sodann die Stichwahl drei Wochen nach der Hauptwahl abgehalten.“

 

Entsprechend schlage ich vor, als Termin für eine ggf. erforderliche Stichwahl den 16.06.2019 festzulegen.