Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
35.000,- € |
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Laufende Kosten: |
1.100,- € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Umsetzung der Spielplatzes Kötnerkamp, wie in der Vorlage Nr. BV 2018 0579 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
Im Burgdorfer Ortsteil Otze wurde im Jahr 2008 ein neues
Baugebiet für ca. 30 Einfamilienhäuser entwickelt.
Der entsprechend neu
aufgestellte Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ verzichtete dabei
auf die Festsetzung eines Spielplatzes.
Stattdessen erfolgte die
Festsetzung einer „Aktionsfläche“, die (lediglich) das zeitweise Aufstellen von
Spielgeräten zuließ.
Im Rahmen einer Änderung des
Bebauungsplans wurde die textliche Festsetzung in der Weise geändert, dass
Spielgeräte auch längerfristig aufgestellt werden können (Lage der Fläche s.
Anlage 1).
Auf Grundlage der Vorlagen
2017 0429 (mit 2017 0429/1 u. /2) wurde vom Rat der Stadt Burgdorf am
12.04.2018 der Satzungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Hiermit wird die Planung der
Spielplatzgestaltung vorgestellt.
Planung
Bereits im Vorfeld fand am 09. Februar 2018 ein Treffen mit Anliegern und
Vertretern des Ortsrates auf der Fläche vor Ort statt.
Dort wurden von Kindern und Eltern Wünsche besonders nach Kletter- und
Balanciermöglichkeiten und auch einer Nestschaukel geäußert.
Themen waren außerdem die Einzäunung sowie die Nutzung der angrenzenden
Kompensationsfläche. Hier bestanden Bedenken, dass die Fläche u. U. für
Ballspiele genutzt werden könnte (s. dazu auch Vorlage 2017 0429/1).
Mit einer Fläche von knapp 450 m² steht nur ein begrenzter Raum zur
Verfügung. Dieser soll mit folgenden Elementen gestaltet werden:
- Nestschaukel
- Spielkombination mit
Rutsche, Kletterwand und –netz sowie Spielhäuschen*
- Sandspielbereich mit
Sandsteinblöcken als Backtische sowie Schattenbaum und begleitenden Bänken
- Kletter-/Balancierelemente
aus Baumstämmen und Findlingen.
* Sollte sich durch ein günstiges
Ausschreibungsergebnis oder bzw. und weitere Spenden ein größerer finanzieller
Spielraum ergeben, wird dieser für die Auswahl einer anderen Spielkombination
genutzt. Diese würde von der Anmutung (Mähdrescher s. Abbildung) sehr gut das
ländliche Umfeld aufnehmen und dem Spielplatz eine individuelle Note verleihen.
Die Lage und eine
beispielhafte Darstellung der Spielgeräte kann dem beigefügten Plan (Anlage 2)
entnommen werden. Dabei sind neben den Spielgeräten auch die erforderlichen Fallschutzbereiche
dargestellt, die mit Fallschutzsand ausgefüllt werden. Die Anordnung der
Kletter- und Balancierelemente aus Findlingen und Baumstämmen kann sich in der
Ausführung noch ändern. Diese werden je nach Ausformung der Elemente vor Ort
arrangiert.
Die Fläche wird zur Straße und entlang der Westseite mit einem 1 m hohen
Stabgitterzaun eingefasst. An der Nordseite werden nur zur Kennzeichnung der
räumlichen Begrenzung kurze Zaunelemente an den Ecken gesetzt. Ergänzt wird
diese Abgrenzung durch einige freiwachsende Sträucher. Entlang der Ostseite
wird auf einen Zaun verzichtet, da die Grundstücke alle eingefriedet sind.
Der Zugang von der Straße wird mit versetzten Sperren gegen direktes
durchlaufen auf die Straße gesichert.
Diese sind schwenkbar, um einen Zugang für Pflege-/Arbeitsmaschinen zu
gewährleisten.
Zu den angrenzenden Grundstücken wird ein Mindestabstand von 1, 50 m
gehalten, sodass die Zugänge zu den Grundstücken bzw. mögliche
Heckenschnittarbeiten problemlos möglich sind.
Die nördlich angrenzende Fläche wird als extensive Wiesenfläche
unterhalten und nur einmal jährlich gemäht. Sollte diese Fläche trotzdem als
Spielfläche – insbesondere für Fußballspielen – genutzt werden, ist ggf. die
Nordseite des Spielplatzes nachträglich auf gesamter Länge mit einem Zaun zur
Extensivfläche hin abzugrenzen.
Kosten und Zeitplanung
Im Haushalt stehen 35.000,- € zur Verfügung. Zusätzlich sind bis zum
04.05.2018 rd. 2.600,- € an Spenden eingegangen.
Wenn der Beschluss für die Gestaltung vorliegt, werden die Arbeiten
voraussichtlich nach den Sommerferien ausgeschrieben. Je nach Lieferzeiten der
Spielgeräte und Witterungsverlauf werden die Arbeiten bis Ende des Jahres –
spätestens jedoch bis zum Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.