Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes Jörg Gaus im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nach §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Durch schriftliche Erklärung vom 23.04.2018 hat Herr Jörg Gaus gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sein Mandat als Ortsratsmitglied des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen mit sofortige Wirkung niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 15.05.2018 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Jörg Gaus, gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Jörg Gaus ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.