Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes Dr. Volker Plaß im Ortsrat Schillerslage zum 30.06.2018 nach §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und
Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 10.04.2018 hat Herr Dr. Volker Plaß gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sein Mandat als Ortsratsmitglied des Ortsrates Schillerslage zum 30.06.2018 niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Schillerslage, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 03.05.2018 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Dr. Volker Plaß, gemäß §91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. §52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Dr. Volker Plaß ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.