Betreff
Änderung des Ausbauprogramms Geh-/Radweg "Schäferkamp-Teilgebiet, Vorlage Nr. 411/1983"
Vorlage
BV 2018 0551
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

30.000,00 €

15.000,00 €

54100.787225

54501.787200

Laufende Kosten:

450,00 €

54501.427100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja zum Teil

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung des Bauprogrammes "Schäferkamp-Teilgebiet, Vorlage Nr. 411/1983" für den Geh-/Radweg entlang der Baggerkuhle wie in der Vorlage Nr. BV 2018 0551 dargestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

1       Allgemeines

Der vorhandene Geh-/Radweg verläuft zwischen dem Wendehammer Marris-Mühlenweg und der Grünfläche südlich des Gewerbeparks Nordwest. Im südlichen Teilstück zwischen dem Wendehammer und dem querenden Gehweg ist der Weg mit Betonplatten befestigt und 3,00 m breit ausgebaut und beleuchtet. Im weiteren Verlauf bis zum Grünzug ist der Weg nur noch in einer Breite von 2,00 m in Betonrechteckpflaster ohne Beleuchtung ausgebaut. Für Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und Fußgängern ist eine Breite von 2,00 m nicht ausreichend. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) sollen gemeinsame Geh-/Radwege mindestens 2,50 m Breite aufweisen. Das am 28.02.2012 vom Verwaltungsausschuss beschlossene Radverkehrskonzept sieht für diesen Wegeabschnitt eine Verbreiterung des Weges vor. Der Gewerbepark ist schon jetzt, und zukünftig nach der Erweiterung noch mehr, ein wichtiges innerstädtisches Ziel zum Einkaufen und Arbeiten. Deshalb ist es erforderlich und sinnvoll, das 2,00 m breite und 177 m lange Teilstück des Weges für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zu verbreitern.

 

 

2       Bestehendes Bauprogramm

Am 14.01.1986 hat der Verwaltungsausschuss das Ausbauprogramm "Schäferkamp-Teilgebiet, Vorlage Nr. 411/1983" beschlossen. Der Weg sollte laut Verwaltungsbeschluss ohne Beleuchtung in 3,00 m Breite mit Beton- und Großpflaster (Betonstein in 1,50 m Breite und je 0,75 m Großpflaster rechts und links) ausgebaut werden. Tatsächlich wurde der Weg jedoch nur in einer Breite von 2,00 m in Betonpflaster hergestellt. Die Abänderung der beschlossenen Oberflächengestaltung sowie die Installierung einer Beleuchtung für das Teilstück, machen eine Änderung des Bauprogramms erforderlich.

 

 

3       Änderung des Bauprogrammes Wegeaufbau

Der Weg soll wie das südliche Teilstück auf 3,00 m Breite in Betonrechteckpflaster ausgebaut werden. Die Verbreiterung wird mit einem 8 cm breiten Tiefbord eingefasst. Der Wegestreifen erhält nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RstO 12), Tafel 6, Zeile 1 folgenden Aufbau:

 

ggfs. Kiessauberkeitsschicht

18 cm Schottertragschicht 0/32

4 cm starke Schicht aus Brechsandsplittgemisch 0/5 als Bettung

8 cm Betonrechteckstein heidebraun

 

 

Der verbreiterte Weg soll zukünftig als kombinierter Geh-/Radweg ab dem Wendehammer Marris-Mühlenweg ausgewiesen werden.

 

4       Änderung des Bauprogrammes Beleuchtung

Da der Weg, wie bereits unter Punkt 1 beschrieben, zunehmend an Bedeutung für den Fußgänger- und Radverkehr gewinnt, soll im Zuge der Wegeverbreiterung auch die Beleuchtung bis zum Ende der Bebauung verlängert werden.

 

Die Beleuchtungsanlage wird daher wie folgt erweitert:

 

          Fünf Masten mit ca. 4,20 m Lichtpunkthöhe,

Leuchte: Digi Street, Fa. Philips

Leuchtmittel: LED mit rd. 1100 Lumen (ca. 11 Watt)

 

Inklusive der Verlegung des Beleuchtungskabels belaufen sich die Herstellungskosten auf voraussichtlich ca. 15.000,00 € (inkl. 19 % MwSt.). Je Lichtpunkt entstehen jährliche Unterhaltungskosten von derzeit rd. 90,00 €.

 

 

5       Kosten und Finanzierung

Die Verbreiterung des Weges verursacht Kosten von rd. 30.000,00 €, die auf dem Sachkonto 54100.787225 zur Verfügung stehen. Die Herstellung der Beleuchtung kostet rd. 15.000,00 €. Unter dem Sachkonto 54501.787200 stehen dafür keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Deckung soll aus dem Sachkonto 54100.787240 Baumaßnahmen Radverkehrskonzept erfolgen.

 

Es handelt sich bei dem Geh- und Radweg um einen Verbindungsweg, der keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke entfaltet. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz ist daher nicht zulässig.

 

Die Baumaßnahme soll im Sommer ausgeschrieben und voraussichtlich bis zum November 2018 fertiggestellt werden.

 

 

 

 

Anlage: Übersichtsplan