Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-91 "Erweiterung Parlasca"
Vorlage
BV 2018 0549
Aktenzeichen
61 - B-Plan 0-91
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 0-91 „Erweiterung Parlasca“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit dem Ziel der Festsetzung eines Gewerbegebiets eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ sind bauliche Erweiterungserfordernisse für ein Palettenlager der ortsansässigen Keksfabrik.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ ist es, im Plangebiet ein „Gewerbegebiet (GE)“ festzusetzen, um dem Erweiterungserfordernis des Gewerbebetriebes Rechnung zu tragen sowie die bislang bestehenden Nutzungen und baulichen Anlagen planungsrechtlich zu sichern.

 

Zur Erweiterung wurde von der Firmenleitung der Keksfabrik ein Architekturbüro mit der Erstellung einer baulichen Konzeption beauftragt (siehe Anlage 1, Lageplan: Erweiterung eines Palettenlagers), die die bestehenden und geplanten Baukörper mit der entsprechenden Nutzung sowie die verkehrliche Erschließung mit Stellplätzen vorsieht.

 

Für den Bereich des bestehenden Betriebsgeländes, den Erweiterungsbereich (20 m Richtung Westen) sowie die Flächen um die bestehende nördliche Reithalle kann nun der Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ aufgestellt werden (siehe Anlage 2, geplanter räumlicher Geltungsbereich).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ bezieht sich auf Flächen im Norden der Kernstadt Burgdorf, westlich der Straße „Vor dem Celler Tor“ in einer Größe von ca. 1,3 ha und umfasst die Flurstücke 165/74 und 165/76 sowie Teile des Flurstückes 165/45 der Flur 1, Gemarkung Burgdorf.

 

Mit der Planung werden Möglichkeiten für funktionale Verbesserungen der derzeitigen betrieblichen Abläufe und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet und zugleich die wirtschaftlichen Belange des ansässigen Betriebes gesichert.

 

Der Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ hat den Zweck, die beabsichtigte Nutzung in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zu konkretisieren und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die gewährleisten, dass die zukünftige und sonstige Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt und nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemindert werden.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ soll den v. g. Belangen Rechnung getragen werden.

 

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung im Zuge der Nachverdichtung dient, die festzusetzende zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) deutlich weniger als 20.000 m2 betragen wird und damit die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – erfüllt sind, soll dieses Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes und Ausgleichsbilanzierung ist gemäß § 13a BauGB nicht erforderlich. Alle umweltrelevanten Aspekte werden jedoch in diesem Bauleitplanverfahren beachtet und in die Abwägung eingestellt.

 

Anlagen

 

1.    Lageplan: Erweiterung eines Palettenlagers

2.    Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“