Betreff
Positionspapier der Lenkungsgruppe Frühe Hilfen in Burgdorf zur Beteiligung in der Jugendhilfeplanung
Vorlage
M 2018 0542
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgendes Positionspapier der Lenkungsgruppe Frühe Hilfen in Burgdorf zur Beteiligung in der Jugendhilfeplanung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung:

 

„Frühe Hilfen unterstützen alle werdenden Eltern, Mütter und Väter und deren Kinder von Anfang an. Dies gilt für Familien mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Grundschulalter. Frühe Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Familien und Kindern in der Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sie zielen auf eine flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten und streben die Verbesserung der Versorgung an.

Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Kinder, deren Eltern bzw. Familien. Die Bedarfe und Lebenslagen der Familien vor Ort bilden die Grundlage für die kommunale Jugendhilfe- und Sozialplanung.“.

 

Diese Definition steht unter Punkt II im Konzept der Frühen Hilfen.

Das Konzept der Frühen Hilfen wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie am 26.05.2016 beschlossen.

 

Für die Zusammenarbeit der Jugendhilfeplanung und der Frühen Hilfen bedarf es aus unserer Sicht folgender Qualitätsmerkmale:

 

·         Die Bestandsaufnahme sowie die Bedarfsplanung der Frühen Hilfen ist mit der Jugendhilfeplanung abzugleichen und bei der weiteren Fortschreibung einzubeziehen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass alle drei Jahre Bestands-und Bedarfserhebungen durchgeführt werden.

·         Dazu bedarf es einer kontinuierlichen und verbindlichen Zusammenarbeit zwischen den Planenden der Jugendhilfe und der Koordinatorin der Frühen Hilfen in einer Arbeitsgruppe, die mind. 2x jährlich tagt.

·         Im Gremium zur Fortschreibung und Umsetzung der Jugendhilfeplanung muss die Teilnahme der Frühen Hilfen gesichert sein.

·         In der Jugendhilfeplanung sollen auch die Mittel, die zur Umsetzung der Bedarfe der Frühen Hilfen benötigt werden, berücksichtigt bzw. beantragt und zur Verfügung gestellt werden.

 

Stand: 11.04.2018