Nachfolgendes Positionspapier der Lenkungsgruppe Frühe Hilfen in
Burgdorf zur Beteiligung in der Jugendhilfeplanung gebe ich Ihnen
zur Kenntnis.
Frühe Hilfen sind ein
wichtiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung:
„Frühe Hilfen unterstützen
alle werdenden Eltern, Mütter und Väter und deren Kinder von Anfang an. Dies
gilt für Familien mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Grundschulalter. Frühe
Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Familien und Kindern in
der Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sie zielen auf eine
flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten und streben die Verbesserung der Versorgung an.
…
Frühe
Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Kinder, deren Eltern bzw. Familien.
Die Bedarfe und Lebenslagen der Familien vor Ort bilden die Grundlage für die
kommunale Jugendhilfe- und Sozialplanung.“.
Diese Definition
steht unter Punkt II im Konzept der Frühen Hilfen.
Das Konzept der Frühen Hilfen wurde im Ausschuss für
Jugendhilfe und Familie am 26.05.2016 beschlossen.
Für die Zusammenarbeit der Jugendhilfeplanung und der
Frühen Hilfen bedarf es aus unserer Sicht folgender Qualitätsmerkmale:
·
Die Bestandsaufnahme sowie die
Bedarfsplanung der Frühen Hilfen ist mit der Jugendhilfeplanung abzugleichen
und bei der weiteren Fortschreibung einzubeziehen. Außerdem muss gewährleistet
sein, dass alle drei Jahre Bestands-und Bedarfserhebungen durchgeführt werden.
·
Dazu bedarf es einer kontinuierlichen
und verbindlichen Zusammenarbeit zwischen den Planenden der Jugendhilfe und der
Koordinatorin der Frühen Hilfen in einer Arbeitsgruppe, die mind. 2x jährlich
tagt.
·
Im Gremium zur Fortschreibung und
Umsetzung der Jugendhilfeplanung muss die Teilnahme der Frühen Hilfen gesichert
sein.
·
In der Jugendhilfeplanung sollen
auch die Mittel, die zur Umsetzung der Bedarfe der Frühen Hilfen benötigt
werden, berücksichtigt bzw. beantragt und zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 11.04.2018