Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung
am 05.04.2018 mit dem Ursprungsantrag befasst.
Zum Abschluss einer intensiven Diskussion hat der Ausschuss für
Schulen, Kultur und Sport einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Einvernehmlich sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für
Schulen, Kultur und Sport in der Sitzung am 05.04.2018 dafür aus, dem Ausschuss
für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr sowie dem
Verwaltungsausschuss zur Erhöhung der Schulwegsicherheit die Einrichtung einer
Bedarfsampel auf Höhe der Bushaltestelle Hülptingsen-Mitte zum Beginn des
Schuljahres 2018/2019 zu empfehlen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport hatten in
dem Zusammenhang gebeten, die Schülerzahlen für die Ortschaft Hülptingsen seit
Änderung der Schulbezirke und künftige Schülerzahlenprognosen sowie weitere
Maßnahmen der Schulwegsicherung für die nachfolgenden Gremien aufzubereiten und
darzustellen.
1. Schülerzahlen
Ort |
|
1.
Klasse |
1.
bis 2. Klasse |
1.
bis 3. Klasse* |
1.
bis 4. Klasse* (Sj.
2019/2020) |
Hülptingsen |
Alle
Straßen |
25 |
36 |
52 |
69 |
Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden die Schulbezirksgrenzen verändert.
Der Schulbezirk für die Grundschule I wurde um die Ortschaft Hülptingsen
erweitert und ist demzufolge weiter aufsteigend.
*Schülerzahlen gemäß
Schülerzahlenprognose
2. Maßnahmen der
Schulwegsicherung
Zu diesem Thema wurde bereits eine Vorlage 2017 0306 „Querungshilfe
Hülptingsen – Varianten“ erstellt. Diese Vorlage wird auszugsweise hier zur
Kenntnis gegeben (Ergänzungen des Sachverhaltes kursiv dargestellt):
2. Varianten
2.1 Fußgängerüberweg mit Bushaltestellenverlegung
Wie schon in der o. g. Vorlage beschrieben, kann ein Fußgängerüberweg
wegen der fehlenden Sichtbeziehung und der derzeitigen Möglichkeit haltende
Busse zu überholen aufgrund der daraus resultierenden Gefahren für querende
Verkehrsteilnehmer nicht angelegt werden.
Um die Möglichkeit für einen Fußgängerüberweg zu schaffen, wären
folgende Maßnahmen umzusetzen:
Die Bushaltestelle auf der Südseite muss verlegt werden und das
Überholen der haltenden Busse auf der Nordseite ist zu unterbinden.
Für die Verlegung der südlichen Bushaltestelle wird der Standort vor
Haus Nr. 17 vorgeschlagen. Eine Wartehalle kann hier aus Platzgründen nicht
aufgestellt werden. Da es sich aber fast ausschließlich um eine
Ausstiegsbushaltestelle handelt, wird es auch nicht für erforderlich gehalten.
Die vorhandene Bushaltestelle vor dem Feuerwehrhaus wäre zurückzubauen. Das
Wartehaus könnte stehenbleiben und z. B. zum Unterstellen von Fahrrädern den
Busnutzern zur Verfügung gestellt werden.
Die Haltestelle auf der Nordseite könnte in ihrer Form bestehen
bleiben. Zur Unterbindung der Busüberholung gäbe es 2 Lösungen:
1. Rückbau der Fahrbahn auf 3,75 m, das entspricht der
Mindestfahrbahnbreite für landwirtschaftlichen Verkehr, verengt aber die
Fahrbahn ausreichend um das Überholen der haltenden Busse durch PKW zu
verhindern.
Diese Engstelle würde zusätzlich den Durchgangsverkehr zwischen
Burgdorf und Uetze verlangsamen und wahrscheinlich zu einer weiteren
Reduzierung der Verkehrsbelastung führen. Die Verkehrsführung an der Engstelle
sollte so geregelt werden, dass die Fahrtrichtung nach Burgdorf Vorrang
bekommt. So kann sichergestellt werden, dass es aufgrund der Wartezeiten bei
Gegenverkehr keine Beeinträchtigung des Busverkehrs in Richtung Bahnhof und
damit auch des Erreichens von Zügen gibt.
2. Einbau einer Mittelinsel oder anderer „Blockaden“ (z. B. rotweiße
Leitelemente) in einer Länge von ca. 5 m
Beide Baumaßnahmen könnten mit dem Rückbau der südlichen Bushaltestelle
erfolgen.
Die Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 60.000 €.
2.2 Aufstellung
Lichtsignalanlage
Eine nur auf die Herstellungskosten bezogene kostengünstigere Variante
wäre das Aufstellen einer Lichtsignalanlage. Die Herstellungskosten liegen bei
ca. 40.000 €. Allerdings sind hierbei die jährlichen Unterhaltungskosten für
Wartung und Energieversorgung von ca. 700 € und Reparaturen (Kosten nach
Anfall) zu berücksichtigen.
Für die Herstellung einer
Lichtsignalanlage in Hülptingsen liegt kein Angebot vor. Die Herstellungskosten könnten geringer
ausfallen, da auf Höhe der Straße „Vor den Höfen“ bereits eine Lichtsignalanlage
installiert war.
Die Bushaltestellen könnten hierbei an den vorhandenen Standorten
verbeiben.
Diese Variante ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:
Das Aufstellen einer LSA in Tempo 30-Zonen ist gemäß StVO nicht
zulässig. Das könnte zwar durch die Aufhebung der Tempo 30-Zone legalisiert
werden. Die Aufstellung einer LSA ist aber nur möglich, wenn Verkehrsstärken
von über 600 Kfz/Std. vorliegen. Die gemessene Verkehrsbelastung in Hülptingsen
liegt bei 355 Kfz in der Spitzenstunde der querenden Verkehrsteilnehmer. Die
für die Aufstellung einer Lichtsignalanlage erforderliche Verkehrsbelastung
liegt somit nicht vor. Eine Erhöhung der Verkehrsbelastung ist nicht zu
erwarten und natürlich auch nicht gewollt. Insofern ist diese Variante nicht
umsetzbar.
2.3 Zusätzliche Anlage einer Einstiegsbushaltestelle für den
morgendlichen Schulbeginn (1 x täglich) in die Straße „Zur Papenkuhle“
Diese Variante wurde in Abstimmung mit der RegioBus geprüft. Eine
Bushaltestelle in dieser Straße könnte von der RegioBus angefahren werden. Um
die Buszeiten einzuhalten, müsste allerdings der Schulbeginn auf einen späteren
Zeitpunkt verlegt werden. Diesem wurde seitens der Eltern und der Schule nicht
zugestimmt. Insofern kann diese Variante nicht weiterverfolgt werden.
2.4 Begleitung der Schulkinder
durch Schulweglotsen
Eine weitere Möglichkeit die Fahrbahnquerung der Schulkinder zu sichern
ist die Begleitung durch von der Polizei ausgebildete Schulweglotsen.
Da es sich bei der Grundschule um eine verlässliche Grundschule
handelt, fahren alle Schulkinder morgens mit dem Bus um 7.36 Uhr zur Schule.
Somit müsste die Querung nur einmal täglich begleitet werden. Für die
Ausbildung geeignet sind z. B. Eltern und Großeltern oder andere
Betreuungspersonen, die die Kinder im Regelfall zur Bushaltestelle bringen.
Seitens der Polizei würde die Ausbildung einer Gruppe von ca. 10
erwachsenen Personen erfolgen. Dieser Personenkreis würde von der Polizei mit
Warnwesten u. a. der Sicherheit dienenden Maßnahmen ausgestattet werden. Der
morgendliche Lotsendienst wäre dann von den ausgebildeten Personen zu
organisieren. Die Sicherheit der querenden Kinder würde hierdurch erhöht
werden. Des Weiteren könnte das Verkehrsverhalten der Kinder mit beobachtet
werden und bei Bedarf weiter geschult und sensibilisiert werden.
Hierfür würden der Stadt keine Kosten entstehen, da die Ausbildung und
Ausstattung durch die Polizei kostenfrei erfolgt.
Träger des Schulweglotsendienstes sind gemäß RdErl. d. MK, d. MI u. d.
MW v. 5.11.2012 die Schulen.
Die Anregung zur Einrichtung eines Schulweglotsendienstes kann u. a.
von der Straßenverkehrsbehörde ausgehen. Den Dienst mittels eines politischen
Beschlusses einzurichten ist nicht möglich. Wenn es gewünscht wird, kann die
Straßenverkehrsbehörde die Anregung an die Schule weitergeben. Die Entscheidung
darüber trifft der Schulvorstand im Einvernehmen mit der Eltern- und
Schülervertretung nach Anhörung der örtlichen Polizeidienststelle und der
Straßenverkehrsbehörde.