Betreff
Sicherung des Schulweges durch Errichtung einer Bedarfsampel an der Bushaltestelle Hülptingsen Mitte
Vorlage
BV 2018 0531/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschluss wird nach Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 05.04.2018 mit dem Ursprungsantrag befasst.

 

Zum Abschluss einer intensiven Diskussion hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

Einvernehmlich sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport in der Sitzung am 05.04.2018 dafür aus, dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr sowie dem Verwaltungsausschuss zur Erhöhung der Schulwegsicherheit die Einrichtung einer Bedarfsampel auf Höhe der Bushaltestelle Hülptingsen-Mitte zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 zu empfehlen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport hatten in dem Zusammenhang gebeten, die Schülerzahlen für die Ortschaft Hülptingsen seit Änderung der Schulbezirke und künftige Schülerzahlenprognosen sowie weitere Maßnahmen der Schulwegsicherung für die nachfolgenden Gremien aufzubereiten und darzustellen.

 

 

1. Schülerzahlen

 

Ort

 

 

1. Klasse
(Sj. 2016/2017)

1. bis 2.

Klasse
(Sj. 2017/2018)

1. bis 3.

Klasse*
(Sj. 2018/2019)

1. bis 4.

Klasse*

(Sj. 2019/2020)

Hülptingsen

Alle Straßen

25

36

52

69


Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden die Schulbezirksgrenzen verändert. Der Schulbezirk für die Grundschule I wurde um die Ortschaft Hülptingsen erweitert und ist demzufolge weiter aufsteigend.

 

*Schülerzahlen gemäß Schülerzahlenprognose

 

 

2. Maßnahmen der Schulwegsicherung

 

Zu diesem Thema wurde bereits eine Vorlage 2017 0306 „Querungshilfe Hülptingsen – Varianten“ erstellt. Diese Vorlage wird auszugsweise hier zur Kenntnis gegeben (Ergänzungen des Sachverhaltes kursiv dargestellt):

 

2. Varianten

 

2.1 Fußgängerüberweg mit Bushaltestellenverlegung

 

Wie schon in der o. g. Vorlage beschrieben, kann ein Fußgängerüberweg wegen der fehlenden Sichtbeziehung und der derzeitigen Möglichkeit haltende Busse zu überholen aufgrund der daraus resultierenden Gefahren für querende Verkehrsteilnehmer nicht angelegt werden.

 

Um die Möglichkeit für einen Fußgängerüberweg zu schaffen, wären folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

Die Bushaltestelle auf der Südseite muss verlegt werden und das Überholen der haltenden Busse auf der Nordseite ist zu unterbinden.

 

Für die Verlegung der südlichen Bushaltestelle wird der Standort vor Haus Nr. 17 vorgeschlagen. Eine Wartehalle kann hier aus Platzgründen nicht aufgestellt werden. Da es sich aber fast ausschließlich um eine Ausstiegsbushaltestelle handelt, wird es auch nicht für erforderlich gehalten. Die vorhandene Bushaltestelle vor dem Feuerwehrhaus wäre zurückzubauen. Das Wartehaus könnte stehenbleiben und z. B. zum Unterstellen von Fahrrädern den Busnutzern zur Verfügung gestellt werden.

Die Haltestelle auf der Nordseite könnte in ihrer Form bestehen bleiben. Zur Unterbindung der Busüberholung gäbe es 2 Lösungen:

 

1. Rückbau der Fahrbahn auf 3,75 m, das entspricht der Mindestfahrbahnbreite für landwirtschaftlichen Verkehr, verengt aber die Fahrbahn ausreichend um das Überholen der haltenden Busse durch PKW zu verhindern.

Diese Engstelle würde zusätzlich den Durchgangsverkehr zwischen Burgdorf und Uetze verlangsamen und wahrscheinlich zu einer weiteren Reduzierung der Verkehrsbelastung führen. Die Verkehrsführung an der Engstelle sollte so geregelt werden, dass die Fahrtrichtung nach Burgdorf Vorrang bekommt. So kann sichergestellt werden, dass es aufgrund der Wartezeiten bei Gegenverkehr keine Beeinträchtigung des Busverkehrs in Richtung Bahnhof und damit auch des Erreichens von Zügen gibt.

 

2. Einbau einer Mittelinsel oder anderer „Blockaden“ (z. B. rotweiße Leitelemente) in einer Länge von ca. 5 m

 

Beide Baumaßnahmen könnten mit dem Rückbau der südlichen Bushaltestelle erfolgen.

 

Die Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 60.000 €.

 

 

2.2     Aufstellung Lichtsignalanlage

 

Eine nur auf die Herstellungskosten bezogene kostengünstigere Variante wäre das Aufstellen einer Lichtsignalanlage. Die Herstellungskosten liegen bei ca. 40.000 €. Allerdings sind hierbei die jährlichen Unterhaltungskosten für Wartung und Energieversorgung von ca. 700 € und Reparaturen (Kosten nach Anfall) zu berücksichtigen.

 

Für die Herstellung einer Lichtsignalanlage in Hülptingsen liegt kein Angebot vor.  Die Herstellungskosten könnten geringer ausfallen, da auf Höhe der Straße „Vor den Höfen“ bereits eine Lichtsignalanlage installiert war.

 

Die Bushaltestellen könnten hierbei an den vorhandenen Standorten verbeiben.

 

 

Diese Variante ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:

 

Das Aufstellen einer LSA in Tempo 30-Zonen ist gemäß StVO nicht zulässig. Das könnte zwar durch die Aufhebung der Tempo 30-Zone legalisiert werden. Die Aufstellung einer LSA ist aber nur möglich, wenn Verkehrsstärken von über 600 Kfz/Std. vorliegen. Die gemessene Verkehrsbelastung in Hülptingsen liegt bei 355 Kfz in der Spitzenstunde der querenden Verkehrsteilnehmer. Die für die Aufstellung einer Lichtsignalanlage erforderliche Verkehrsbelastung liegt somit nicht vor. Eine Erhöhung der Verkehrsbelastung ist nicht zu erwarten und natürlich auch nicht gewollt. Insofern ist diese Variante nicht umsetzbar.

 

 

 

2.3 Zusätzliche Anlage einer Einstiegsbushaltestelle für den morgendlichen Schulbeginn (1 x täglich) in die Straße „Zur Papenkuhle“

 

Diese Variante wurde in Abstimmung mit der RegioBus geprüft. Eine Bushaltestelle in dieser Straße könnte von der RegioBus angefahren werden. Um die Buszeiten einzuhalten, müsste allerdings der Schulbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Diesem wurde seitens der Eltern und der Schule nicht zugestimmt. Insofern kann diese Variante nicht weiterverfolgt werden.

 

 

2.4     Begleitung der Schulkinder durch Schulweglotsen

 

Eine weitere Möglichkeit die Fahrbahnquerung der Schulkinder zu sichern ist die Begleitung durch von der Polizei ausgebildete Schulweglotsen.

Da es sich bei der Grundschule um eine verlässliche Grundschule handelt, fahren alle Schulkinder morgens mit dem Bus um 7.36 Uhr zur Schule. Somit müsste die Querung nur einmal täglich begleitet werden. Für die Ausbildung geeignet sind z. B. Eltern und Großeltern oder andere Betreuungspersonen, die die Kinder im Regelfall zur Bushaltestelle bringen.

 

Seitens der Polizei würde die Ausbildung einer Gruppe von ca. 10 erwachsenen Personen erfolgen. Dieser Personenkreis würde von der Polizei mit Warnwesten u. a. der Sicherheit dienenden Maßnahmen ausgestattet werden. Der morgendliche Lotsendienst wäre dann von den ausgebildeten Personen zu organisieren. Die Sicherheit der querenden Kinder würde hierdurch erhöht werden. Des Weiteren könnte das Verkehrsverhalten der Kinder mit beobachtet werden und bei Bedarf weiter geschult und sensibilisiert werden.

Hierfür würden der Stadt keine Kosten entstehen, da die Ausbildung und Ausstattung durch die Polizei kostenfrei erfolgt.

Träger des Schulweglotsendienstes sind gemäß RdErl. d. MK, d. MI u. d. MW v. 5.11.2012 die Schulen.

 

Die Anregung zur Einrichtung eines Schulweglotsendienstes kann u. a. von der Straßenverkehrsbehörde ausgehen. Den Dienst mittels eines politischen Beschlusses einzurichten ist nicht möglich. Wenn es gewünscht wird, kann die Straßenverkehrsbehörde die Anregung an die Schule weitergeben. Die Entscheidung darüber trifft der Schulvorstand im Einvernehmen mit der Eltern- und Schülervertretung nach Anhörung der örtlichen Polizeidienststelle und der Straßenverkehrsbehörde.