Den nachfolgenden Sachstand bzgl. der
aktuellen Entwicklungen in Sachen SuedLink gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
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Bisheriger Sachstand
Im September 2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber
TenneT und TransnetBW die möglichen Trassenkorridore für den SuedLink
veröffentlicht. Begleitend dazu wurden Informationsveranstaltungen durch die
Betreiber durchgeführt. Hier wurden sowohl der Verlauf der
Trassenkorridorsegmente als auch Informationen zur Bau- und Betriebsphase
beleuchtet.
Für den Raum Hannover haben sich zwei
mögliche Varianten für die Führung der Trassenkorridore ergeben. Die westliche
Variante führt unter anderem durch die Gemeindegebiete Neustadt, Garbsen und Ronnenberg.
In der östlichen Variante verläuft eine mögliche Trasse durch die
Gemeindegebiete Celle, Burgdorf, Uetze bis nach Peine. Die Stadt Burgdorf wird
von dem möglichen Trassenkorridorsegment (TKS) 53 im nördlichen Stadtgebiet
berührt (siehe Anlage 1). Von Celle kommend verläuft der Korridor nördlich von
Ehlershausen (Gemarkung Ehlershausen) und passiert in südöstlicher Richtung die
Gemarkung Otze nach Hänigsen.
Mit Schreiben vom 29.11.2016 hat die Stadt
Burgdorf zu der Planung Stellung genommen und dabei unter anderem auf das
Segelfluggelände, geschützte Biotope und schützenswerte Moorgebiete
hingewiesen. Auch auf die veralteten Grundlagendaten zum Regionalen
Raumordnungsprogramm der Region Hannover von 2016 wurde aufmerksam gemacht. Es
wurde zudem eine Bündelung der Trassenführung hrung mit bestehenden Wegen und Freileitungen durch das
Landschaftsschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ erbeten.
Die Region Hannover hat in einer eigenen
Stellungnahme vom 28.11.2016 ebenfalls ihre Belange und auch die der Stadt Burgdorf
vertreten.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben nach
Auswertung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der
interessierten Öffentlichkeit im März 2017 den Antrag auf Bundesfachplanung bei
der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben
musste in diesem Antrag bereits eine Vorzugsvariante benannt werden, die jedoch
noch keine bindende Festlegung dargestellt. Die östliche Variante, bei der auch
Burgdorf betroffen wäre, wurde hier als Vorzugsvariante ausgewählt.
Am 13. Juni 2017 fand die von der BNetzA
durchgeführte Antragskonferenz in Hannover statt. Sowohl Träger öffentlicher
Belange als auch interessierte Öffentlichkeit konnten hier erscheinen und ihre
Einwände und Stellungnahmen vorbringen. Auf Basis dieser Erkenntnisse legt die
BNetzA dann den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren fest.
Entsprechend des Untersuchungsrahmens müssen die Übertragungsnetzbetreiber dann
unter anderem alternative Trassen prüfen, die im Rahmen der Antragskonferenz
vorgeschlagen wurden, oder weitere Belange in die Prüfung aufnehmen. Die
Ergebnisse wurden für Ende 2017/Anfang 2018 erwartet.
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Aktuelle Entwicklungen
Im Dezember 2017 wurde der
Untersuchungsrahmen für den Abschnitt B des SuedLink veröffentlicht, der auch
die Stadt Burgdorf betrifft. Folgende Inhalte wurden hier vorgesehen:
·
Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
muss ein Nachweis der Vorhabenträger (TenneT und TransnetBW) erbracht werden,
dass Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Dabei sind u.a.
auch regionale Raumordnungsprogramme zu berücksichtigen. Bei
Unverträglichkeiten sind die Möglichkeiten eines Zielabweichungsverfahrens mit
der zuständigen Behörde abzustimmen.
·
Umweltbelange sind auf verschiedenen Ebenen zu
betrachten: Im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) werden zunächst
die Auswirkungen auf Mensch, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Boden und
Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige
Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen untersucht. Darüber hinaus ist die
Verträglichkeit zu Natura 2000-Gebieten nachzuweisen. Weiterhin sind
durchzuführen: eine Vorprüfung zum Artenschutz, eine immissionsschutzrechtliche
Ersteinschätzung sowie Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen.
·
Für das weitere Verfahren sind außerdem auch
sonstige öffentliche und private Belange zu berücksichtigen, wie beispielsweise
die kommunale Bauleitplanung, aber auch Belange der Land- und Teichwirtschaft,
der Forstwirtschaft, des Bergbaus und andere.
Neben den Anforderungen, die für alle
Trassenkorridore gleichermaßen gelten, hat die BNetzA auch den Auftrag zur
Prüfung von zwei alternativen Verläufen des Trassenkorridorsegments 53 benannt:
- Umgehung
des Ortsteils Großmoor der Gemeinde Adelheidsdorf im Bereich entlang der
Bahnstrecke Lehrte-Celle.
- Nordöstliche
Umgehung des Ortsteils Hänigsen/Riedel der Gemeinde Uetze.
Beide Alternativen befinden sich räumlich
verhältnismäßig nahe an der Burgdorfer Gebietsgrenze, so dass hier auch noch
Verschiebungen des Trassenverlaufs möglich sind.
Für die Stadt Burgdorf hat die Festlegung
des Untersuchungsrahmens folgende Bedeutung:
- Im
Rahmen der strategischen Umweltprüfung werden die Auswirkungen der Planung
auf die bestehenden geschützten Biotope ermittelt.
- Neben
den Auswirkungen auf den Boden werden auch die Belange der Landwirtschaft
konkret geprüft. Dabei werden insbesondere auch Sonderkulturen, Dauerkulturen
und tiefwurzelnde Feldfrüchte berücksichtigt.
- Die
Auswirkungen auf das im regionalen Raumordnungsprogramm der Region
Hannover von 2016 festgelegte Vorranggebiet Hochwasserschutz, das sich
östlich von Ehlershausen befindet, wird in den Untersuchungen
berücksichtigt.
- Im
Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Ersteinschätzung sollen die Auswirkungen
des Betriebs der Erdkabelleitung durch elektrische und magnetische Felder
nachgewiesen werden.
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT führt
dazu entlang der Trassenkorridore einen „Infomarkt“ als Informationsveranstaltung
für die Öffentlichkeit gedacht ist. Anders als bei vorangegangenen
Informationsveranstaltungen wird es hier keine Vorträge o.ä. geben. Stattdessen
nehmen sich die Mitarbeiter der Unternehmen vier Stunden Zeit für
Einzelgespräche an unterschiedlichen Themenständen.
Der Infomarkt findet statt am:
29. Mai 2018, von 16 bis 20 Uhr,
in der Aula des Schulzentrums I,
Planetenring 7, Garbsen.
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Ausblick
Die Abgabe der ergänzten Antragsunterlagen
wird für das 3. Quartal2018 erwartet. Danach wird der Antrag durch die BNetzA
geprüft und eine förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. Am Ende des Verfahrens entscheidet die BNetzA über einen
konkreten 500-1000 m breiten Trassenkorridor für den dann das Planfeststellungsverfahren
durchgeführt wird.
Alle Unterlagen sind auf der Internetseite
von TenneT frei zugänglich: http://suedlink.tennet.eu
Anlagen
Anlage 1: Verlauf
des Trassenkorridorsegments 53