Betreff
Aktueller Stand zum SuedLink, Einladung zum Infomarkt
Vorlage
M 2018 0532
Art
M i t t e i l u n g

Den nachfolgenden Sachstand bzgl. der aktuellen Entwicklungen in Sachen SuedLink gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

1 Bisheriger Sachstand

 

Im September 2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW die möglichen Trassenkorridore für den SuedLink veröffentlicht. Begleitend dazu wurden Informationsveranstaltungen durch die Betreiber durchgeführt. Hier wurden sowohl der Verlauf der Trassenkorridorsegmente als auch Informationen zur Bau- und Betriebsphase beleuchtet.

Für den Raum Hannover haben sich zwei mögliche Varianten für die Führung der Trassenkorridore ergeben. Die westliche Variante führt unter anderem durch die Gemeindegebiete Neustadt, Garbsen und Ronnenberg. In der östlichen Variante verläuft eine mögliche Trasse durch die Gemeindegebiete Celle, Burgdorf, Uetze bis nach Peine. Die Stadt Burgdorf wird von dem möglichen Trassenkorridorsegment (TKS) 53 im nördlichen Stadtgebiet berührt (siehe Anlage 1). Von Celle kommend verläuft der Korridor nördlich von Ehlershausen (Gemarkung Ehlershausen) und passiert in südöstlicher Richtung die Gemarkung Otze nach Hänigsen.

Mit Schreiben vom 29.11.2016 hat die Stadt Burgdorf zu der Planung Stellung genommen und dabei unter anderem auf das Segelfluggelände, geschützte Biotope und schützenswerte Moorgebiete hingewiesen. Auch auf die veralteten Grundlagendaten zum Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover von 2016 wurde aufmerksam gemacht. Es wurde zudem eine Bündelung der Trassenführung hrung mit bestehenden Wegen und Freileitungen durch das Landschaftsschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ erbeten.

Die Region Hannover hat in einer eigenen Stellungnahme vom 28.11.2016 ebenfalls ihre Belange und auch die der Stadt Burgdorf vertreten.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben nach Auswertung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der interessierten Öffentlichkeit im März 2017 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben musste in diesem Antrag bereits eine Vorzugsvariante benannt werden, die jedoch noch keine bindende Festlegung dargestellt. Die östliche Variante, bei der auch Burgdorf betroffen wäre, wurde hier als Vorzugsvariante ausgewählt.

Am 13. Juni 2017 fand die von der BNetzA durchgeführte Antragskonferenz in Hannover statt. Sowohl Träger öffentlicher Belange als auch interessierte Öffentlichkeit konnten hier erscheinen und ihre Einwände und Stellungnahmen vorbringen. Auf Basis dieser Erkenntnisse legt die BNetzA dann den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren fest. Entsprechend des Untersuchungsrahmens müssen die Übertragungsnetzbetreiber dann unter anderem alternative Trassen prüfen, die im Rahmen der Antragskonferenz vorgeschlagen wurden, oder weitere Belange in die Prüfung aufnehmen. Die Ergebnisse wurden für Ende 2017/Anfang 2018 erwartet.

 

2 Aktuelle Entwicklungen

 

Im Dezember 2017 wurde der Untersuchungsrahmen für den Abschnitt B des SuedLink veröffentlicht, der auch die Stadt Burgdorf betrifft. Folgende Inhalte wurden hier vorgesehen:

·       Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) muss ein Nachweis der Vorhabenträger (TenneT und TransnetBW) erbracht werden, dass Planungen mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Dabei sind u.a. auch regionale Raumordnungsprogramme zu berücksichtigen. Bei Unverträglichkeiten sind die Möglichkeiten eines Zielabweichungsverfahrens mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

·        Umweltbelange sind auf verschiedenen Ebenen zu betrachten: Im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) werden zunächst die Auswirkungen auf Mensch, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen untersucht. Darüber hinaus ist die Verträglichkeit zu Natura 2000-Gebieten nachzuweisen. Weiterhin sind durchzuführen: eine Vorprüfung zum Artenschutz, eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung sowie Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen.

·       Für das weitere Verfahren sind außerdem auch sonstige öffentliche und private Belange zu berücksichtigen, wie beispielsweise die kommunale Bauleitplanung, aber auch Belange der Land- und Teichwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Bergbaus und andere.

 

Neben den Anforderungen, die für alle Trassenkorridore gleichermaßen gelten, hat die BNetzA auch den Auftrag zur Prüfung von zwei alternativen Verläufen des Trassenkorridorsegments 53 benannt:

  • Umgehung des Ortsteils Großmoor der Gemeinde Adelheidsdorf im Bereich entlang der Bahnstrecke Lehrte-Celle.
  • Nordöstliche Umgehung des Ortsteils Hänigsen/Riedel der Gemeinde Uetze.

 

Beide Alternativen befinden sich räumlich verhältnismäßig nahe an der Burgdorfer Gebietsgrenze, so dass hier auch noch Verschiebungen des Trassenverlaufs möglich sind.

 

Für die Stadt Burgdorf hat die Festlegung des Untersuchungsrahmens folgende Bedeutung:

  • Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung werden die Auswirkungen der Planung auf die bestehenden geschützten Biotope ermittelt.
  • Neben den Auswirkungen auf den Boden werden auch die Belange der Landwirtschaft konkret geprüft. Dabei werden insbesondere auch Sonderkulturen, Dauerkulturen und tiefwurzelnde Feldfrüchte berücksichtigt.
  • Die Auswirkungen auf das im regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover von 2016 festgelegte Vorranggebiet Hochwasserschutz, das sich östlich von Ehlershausen befindet, wird in den Untersuchungen berücksichtigt.
  • Im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Ersteinschätzung sollen die Auswirkungen des Betriebs der Erdkabelleitung durch elektrische und magnetische Felder nachgewiesen werden.

 

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT führt dazu entlang der Trassenkorridore einen „Infomarkt“ als Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gedacht ist. Anders als bei vorangegangenen Informationsveranstaltungen wird es hier keine Vorträge o.ä. geben. Stattdessen nehmen sich die Mitarbeiter der Unternehmen vier Stunden Zeit für Einzelgespräche an unterschiedlichen Themenständen.

 

Der Infomarkt findet statt am:

29. Mai 2018, von 16 bis 20 Uhr,

in der Aula des Schulzentrums I,

Planetenring 7, Garbsen.

 

3 Ausblick

 

Die Abgabe der ergänzten Antragsunterlagen wird für das 3. Quartal2018 erwartet. Danach wird der Antrag durch die BNetzA geprüft und eine förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am Ende des Verfahrens entscheidet die BNetzA über einen konkreten 500-1000 m breiten Trassenkorridor für den dann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

 

Alle Unterlagen sind auf der Internetseite von TenneT frei zugänglich: http://suedlink.tennet.eu

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:       Verlauf des Trassenkorridorsegments 53